Full text: Die Entwickelung zum Socialismus

Unternehmungen, an denen er beteiligt ist, verdienen. 
Je mehr Geld man ihm zur Verfügung stellen würde, 
um so mehr würde er seine Beteiligungen ausdehnen. 
Die Privatinitiative, die schöpferische Kraft in den Unter 
nehmungen, würde ganz und gar erhalten bleiben, 
nicht einmal berührt werden, und der Staat würde doch, 
soviel sich ihm Gelegenheit dazu böte, den Socialisierungs- 
process fördern. Man kann so weit gehen, sich einen 
theoretischen Socialstaat vorzustellen, der aus der fort 
gesetzten Anwendung dieses Princips der Freiheit hervor 
geht, wenn nämlich schliesslich alle Unternehmungen ver 
gesellschaftet sind. Die Privatinitiative würde immer voll 
kommen gewahrt bleiben und sich in diesem letzten 
Stadium nur noch zu dem einen Zweck bethätigen, eine 
höhere Bezahlung der Arbeit, ein industrielles oder com- 
mercielles Gehalt, statt eines einfachen Beamtengehalts, 
zu erlangen. 
Mir scheint, dass hierin ein wertvolles Princip steckt. 
Mir kommt es wie die lang gesuchte Lösung des Problems 
der Ueberwindung und Beschränkung der socialdemo 
kratischen Bewegung und zu gleicher Zeit der Vergesell 
schaftung der Unternehmungen vor; der ganze Complex 
dieser Fragen würde thatsächlich und ohne viele Worte 
durch die Nation dem Staate übertragen, der sie löst, 
ohne der vollkommenen Freiheit irgend welchen Zwang 
anzuthun.“ 
Kurz gesagt: der Staat soll zum gewöhnlichen Zins- 
fuss so viel Geld aufnehmen, als man ihm zur Verfügung 
stellen will, und dieses Geld dann nach gewissen Regeln 
zur Beteiligung an allen ernsthaften Unternehmungen 
verwenden. 
Was uns neu und wirklich originell an dem Solvay- 
schen Plane erscheint, das ist nicht die Idee, die „Ver 
gesellschaftung der Unternehmungen“ durch die Beteili 
gung an den von Privaten geleiteten Unternehmungen 
durchzuführen. Für solche Beteiligungen kann man in 
Vandervelde: Die Entwickelung zum Socialismus. 
13
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.