Unternehmungen, an denen er beteiligt ist, verdienen.
Je mehr Geld man ihm zur Verfügung stellen würde,
um so mehr würde er seine Beteiligungen ausdehnen.
Die Privatinitiative, die schöpferische Kraft in den Unternehmungen,
würde ganz und gar erhalten bleiben,
nicht einmal berührt werden, und der Staat würde doch,
soviel sich ihm Gelegenheit dazu böte, den Socialisierungsprocess
fördern. Man kann so weit gehen, sich einen
theoretischen Socialstaat vorzustellen, der aus der fortgesetzten
Anwendung dieses Princips der Freiheit hervorgeht,
wenn nämlich schliesslich alle Unternehmungen vergesellschaftet
sind. Die Privatinitiative würde immer vollkommen
gewahrt bleiben und sich in diesem letzten
Stadium nur noch zu dem einen Zweck bethätigen, eine
höhere Bezahlung der Arbeit, ein industrielles oder commercielles
Gehalt, statt eines einfachen Beamtengehalts,
zu erlangen.
Mir scheint, dass hierin ein wertvolles Princip steckt.
Mir kommt es wie die lang gesuchte Lösung des Problems
der Ueberwindung und Beschränkung der socialdemokratischen
Bewegung und zu gleicher Zeit der Vergesellschaftung
der Unternehmungen vor; der ganze Complex
dieser Fragen würde thatsächlich und ohne viele Worte
durch die Nation dem Staate übertragen, der sie löst,
ohne der vollkommenen Freiheit irgend welchen Zwang
anzuthun.“
Kurz gesagt: der Staat soll zum gewöhnlichen Zinsfuss
so viel Geld aufnehmen, als man ihm zur Verfügung
stellen will, und dieses Geld dann nach gewissen Regeln
zur Beteiligung an allen ernsthaften Unternehmungen
verwenden.
Was uns neu und wirklich originell an dem Solvayschen
Plane erscheint, das ist nicht die Idee, die „Vergesellschaftung
der Unternehmungen“ durch die Beteiligung
an den von Privaten geleiteten Unternehmungen
durchzuführen. Für solche Beteiligungen kann man in
Vandervelde: Die Entwickelung zum Socialismus.
13