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Und nicht sociale Erwägungen, sondern fiscalische Plus
macherei zum Betriebsprincip macht.
Sobald aber das Eingreifen des Proletariats in die
öffentlichen Angelegenheiten wirksam wird, sobald sich die
Politik und die Wirtschaft zu differenzieren beginnen, die
Staatswirtschaft ihre Unabhängigkeit von der Regierungs
gewalt erringt, wird der decentralisierte und „entbureau-
kratisierte“ Collectivbetrieb mehr und mehr der Vorzüge
des Betriebes industrieller Gesellschaften teilhaftig, indem
er aber zugleich die Vorzüge der Vergesellschaftung be
wahrt.
Und schliesslich würde in einer socialistischen Ge
meinschaft die Productivität der gesellschaftlichen Arbeit
einen um so grösseren Aufschwung nehmen, je vollkom
mener das Ineinandergreifen der Kräfte sein würde; zu
mal doch auch alle, gleichzeitig Producenten und Con-
sumenten, das gleiche Interesse an der Vergrösserung
der Masse der Arbeitsprodukte haben würden.
§4-
Zusammenfassungun d Schlussfolgerungen.
Die verschiedenen Arten der Vergesellschaftung, die
wir hier betrachtet haben — Expropriation der grossen
Industrieen, Beteiligung des Staates an neuen Unterneh
mungen, Schaffung von Productivassociationen mit oder
ohne Staatshilfe — schliessen einander offenbar nicht
aus. Es ist vielmehr höchst wahrscheinlich, dass sich
die Vergesellschaftung der Production, die uns als das
unvermeidliche Ende der industriellen Entwickelung er
scheint, nicht einförmig und durch die Anwendung eines
einzigen Systems verwirklichen wird, sondern vielmehr
durch die Combinierung aller Massnahmen, aller Kräfte,
aller Pläne, die auf dasselbe Endziel: die Unterdrückung
des arbeitslosen Einkommens und die Vergesellschaftung
der Productionsmittel hinwirken.