Kapitals für den österreichischen Staatskredit
geringere Bedeutung, als man auf den
ersten Mick glauben würde. Von den fremden
Staaten war vornehmlich Holland im Besitz
großer Rentenstocks, und dieses konservative
Land gab nur in mäßigen! Betrage Renten ab,
was allerdings damals infolge Mangels tat
kräftiger Intervention einige Störungen hervor
rief. Im ganzen aber muß die Wirkung
der Couponsteuer als überwiegend günstig
angesehen werden, namentlich da Oesterreich in
der Folgezeit auf London und Amsterdam nicht
mehr angewiesen war. Zum gleichen Resultat
gelangt auch Adolf Wagner in seiner „Finanz
wissenschaft", obwohl er Anfang der sechziger
Jahre in seiner „Ordnung des österreichischen
Staatshaushalts" das schon damals aufgetauchte
Projekt entschieden bekämpft hatte; freilich behielt , ,
eines seiner Argumente auch für die Folgezeit ’
Kraft: durch die Zwangskonversion, so meinte ( ( (
er, würde eine freiwillige Konversion um Jahr- Vtng^nv-.
zehnte ausgeschooen; tnn dieser Voraussage Ijtti
er recht behalten, denn die Zinsreduktion konnte^
in der Tat erst nach fünsunddreißig Jahren
durchgeführt werden.
Während in den bisher erwähnten Fällen
das Ausland mit dem Inland formell gleich
behandelt, in Wirklichkeit schwerer betroffen
wurde, werden wir jetzt eine Reihe von
Staaten in Betracht ziehen, die die auslän
dischen Gläubiger besonders begünstigten, in
dem sie sie entweder von den Zwangsmaß
regeln durch Affidavit ausnahmen oder Das Afftdamt
doch wenigstens nicht einseitig den Vertrag
brachen, sondern nur im Einvernehmen
mit den Gläubigern.
Zur Gruppe der Affidavitstaaten gehören
Italien und Spanien. Italien hat schon Italic» 1864
1864, kurz nach Begründung des Reiches, 1877 “■ 1894
eine Couponsteuer erhoben, die aber über
normale Grenzen nicht hinausging; schon
1877 wurde jedoch der Steuersatz auf 132 o/o
erhöht und 1894 wurde von Obligationen eine