Object: Russlands Bankerott

Kapitals für den österreichischen Staatskredit 
geringere Bedeutung, als man auf den 
ersten Mick glauben würde. Von den fremden 
Staaten war vornehmlich Holland im Besitz 
großer Rentenstocks, und dieses konservative 
Land gab nur in mäßigen! Betrage Renten ab, 
was allerdings damals infolge Mangels tat 
kräftiger Intervention einige Störungen hervor 
rief. Im ganzen aber muß die Wirkung 
der Couponsteuer als überwiegend günstig 
angesehen werden, namentlich da Oesterreich in 
der Folgezeit auf London und Amsterdam nicht 
mehr angewiesen war. Zum gleichen Resultat 
gelangt auch Adolf Wagner in seiner „Finanz 
wissenschaft", obwohl er Anfang der sechziger 
Jahre in seiner „Ordnung des österreichischen 
Staatshaushalts" das schon damals aufgetauchte 
Projekt entschieden bekämpft hatte; freilich behielt , , 
eines seiner Argumente auch für die Folgezeit ’ 
Kraft: durch die Zwangskonversion, so meinte ( ( ( 
er, würde eine freiwillige Konversion um Jahr- Vtng^nv-. 
zehnte ausgeschooen; tnn dieser Voraussage Ijtti 
er recht behalten, denn die Zinsreduktion konnte^ 
in der Tat erst nach fünsunddreißig Jahren 
durchgeführt werden. 
Während in den bisher erwähnten Fällen 
das Ausland mit dem Inland formell gleich 
behandelt, in Wirklichkeit schwerer betroffen 
wurde, werden wir jetzt eine Reihe von 
Staaten in Betracht ziehen, die die auslän 
dischen Gläubiger besonders begünstigten, in 
dem sie sie entweder von den Zwangsmaß 
regeln durch Affidavit ausnahmen oder Das Afftdamt 
doch wenigstens nicht einseitig den Vertrag 
brachen, sondern nur im Einvernehmen 
mit den Gläubigern. 
Zur Gruppe der Affidavitstaaten gehören 
Italien und Spanien. Italien hat schon Italic» 1864 
1864, kurz nach Begründung des Reiches, 1877 “■ 1894 
eine Couponsteuer erhoben, die aber über 
normale Grenzen nicht hinausging; schon 
1877 wurde jedoch der Steuersatz auf 132 o/o 
erhöht und 1894 wurde von Obligationen eine
	        
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