Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

1. Handelsrecht. 2. Maß und Gewicht. 3. Münzumlauf. 
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preuß. Taler (— 439, 16 fl.) und 230, 32 fl. in doppelten und halben Franken vorhanden. Kleinere 
Beträge fanden sich in geränderten Sechs- und Dreibätznern, Sechsern, Groschen und in italie 
nischen, holländischen, amerikanischen, hessischen, badischen, bayerischen, schweizerischen und preußischen 
Geldstücken vor. 
Die Erhebung von 1867 erstreckt sich auf 115 Kassenbestände von Bank-, Fabrik- und 
Warengeschäften. Danach befanden sich durchschnittlich in den Kassen 30,66°/ Silber-, 31,0% 
Gold-, 38,33% Papiergeld. (Die Kassen von sechs Kameralämtern wiesen auf: 66°/' Silber-", 
11% Wb,, 23% Şapierge(b). 15% ber Barvorräte bestauben in %apierge(b¡ barunter :#í 
weniger als die Hälfte (502 fl.) in Coupons; ferner 176 fl. in Talerscheinen, sowie in 3 badi 
schen 2 fl.- und 14 hessischen 1 fl.-Noten. Bezeichnend für die süddeutschen Verhältnisse war die 
baß tro% ber ber 9%ün;forten 65% in Wb uor%anben moren, barunter 
allein 420 Napoleonsdor (3958 fl. 30), preußische Friedrichsdor, Pistolen, 10- und 5 'fl.-Stücke 
Dukaten, Guineen, Carolins, päpstliches Gold u. s. w. 
Jedermann und namentlich der Kleinhandel litt unter dem Ueberflus; an 
minderwertiger Scheidemünze und dem Umlauf entwerteter und abgenützter Wert 
zeichen. Ausgabeverbote gegen einzelne Banknoten und Scheidemünzen blieben wegen 
des Mangels an genügenden gesetzlichen Zahlungsmitteln unbeachtet. 
Eine weitere Folge der Kleinstaaterei war die Privilegierung von 
Banken zur Ausgabe unverhältnismäßig großer Mengen von Banknoten*). Trotz 
des Prinzips der teiliveisen Deckung war das Notenprivileg sehr geşilcht; in den 
Jahrzehnten 1850/70 wurde die Konzession ohne jedes einheitliche System erteilt, und 
zwar zum großen Teile ohne Auferlegullg der für den Kreditverkehr notwendigen 
Borsichtsmaßregelll. Namentlich in den kleineren Staaten wurden Zettelbanken er 
richtet, deren Betrieb in der Hauptsache außerhalb ihres Staates lag. Sie gaben 
Noten zum Teile in Abschnitten bis zu einem Taler herab aus. Sie waren bemüht, 
ihre Noten auf jede Weise unterzubringen, sich dagegen der Einlösung, soweit an 
gängig, zu entziehen. 
Bei der Mannigfaltigkeit der Noten, deren es 1873 in Deutschland mehr als 
140 verschiedene Arten gab, war es dem großen Publikmn unmöglich, alle Noten, 
oder auch nur die Bonität aller Notenbntlken zu kennen; oft war es nur mit Verlust 
möglich, eine an ^ahlungsstatt erhaltene Banknote unterzubringen. 
Neben den „wilden Noten" („Talernoten!") bildete das Eindringen auslän 
dischen, auch auf geringe Beträge lautenden Papiergeldes, sowie der Kassenscheine 
— es gab über vierzig verschiedene Gattungen Kassenscheine; hatte doch z. B. selbst 
die Leipzig-Dresdner Eisenbahngesellschaft das Recht zur Ausgabe von Papiertalern 
erhalten! — eine Gefährdung des Großverkehrs^), anderseits der massenhafte Um 
lauf der Zins coupons aus aller Herren Länder, deren Echtheit oft kaum zu prüfen 
war, eine nicht geringe Belästigung des K l e i u v e r k e h r s. Vor allem aber stellte eine 
derartige Zirkulation eine ständige Gefährdung für die Zahlungsausgleichung und den 
') So Noten der preußischen, sächsischen, hannoverischen, Leipziger, Geraer, Gothaer, Kö 
nigsberger, Lübecker, Thüringer, Meininger, Dessauer, Bückeburger, Bauzener, Chemnitzer, Brann- 
schweiger, Kölner, Luxemburger, Posener, Breslauer, Anhalter, Schanmbnrger, Weimarer, Lans- 
nitzer, Waldecker u. s. w. Banken. 
*) Welche Unzuträglichkeiten das Papiergeld verursachte, geht ans einer Notiz der Handels 
kammer Halle (1871) hervor, wonach eines der größten Etablissements in einem Jahre für die 
Einwechselung der in Zahlung erhaltenen sogenannten wilden Talerscheine nahezu 600 Taler an 
Agio verausgabte.
	        
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