Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

1.  Handelsrecht.  2.  Maß  und  Gewicht.  3.  Münzumlauf.

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preuß.  Taler  (—  439, 16  fl.)  und  230, 32  fl.  in  doppelten  und  halben  Franken  vorhanden.  Kleinere
Beträge  fanden  sich  in  geränderten  Sechs-  und  Dreibätznern,  Sechsern,  Groschen  und  in  italienischen, ­
  holländischen,  amerikanischen,  hessischen,  badischen,  bayerischen,  schweizerischen  und  preußischen
Geldstücken  vor.
Die  Erhebung  von  1867  erstreckt  sich  auf  115  Kassenbestände  von  Bank-,  Fabrik-  und
Warengeschäften.  Danach  befanden  sich  durchschnittlich  in  den  Kassen  30,66°/  Silber-,  31,0%
Gold-,  38,33%  Papiergeld.  (Die  Kassen  von  sechs  Kameralämtern  wiesen  auf:  66°/'  Silber-",
11%  Wb,,  23%  Şapierge(b).  15%  ber  Barvorräte  bestauben  in  %apierge(b¡  barunter  :#í
weniger  als  die  Hälfte  (502  fl.)  in  Coupons;  ferner  176  fl.  in  Talerscheinen,  sowie  in  3  badischen ­
  2  fl.-  und  14  hessischen  1  fl.-Noten.  Bezeichnend  für  die  süddeutschen  Verhältnisse  war  die
baß  tro%  ber  ber  9%ün;forten  65%  in  Wb  uor%anben  moren,  barunter
allein  420  Napoleonsdor  (3958  fl.  30),  preußische  Friedrichsdor,  Pistolen,  10-  und  5  'fl.-Stücke
Dukaten,  Guineen,  Carolins,  päpstliches  Gold  u.  s.  w.
Jedermann  und  namentlich  der  Kleinhandel  litt  unter  dem  Ueberflus;  an
minderwertiger  Scheidemünze  und  dem  Umlauf  entwerteter  und  abgenützter  Wertzeichen. ­
  Ausgabeverbote  gegen  einzelne  Banknoten  und  Scheidemünzen  blieben  wegen
des  Mangels  an  genügenden  gesetzlichen  Zahlungsmitteln  unbeachtet.
Eine  weitere  Folge  der  Kleinstaaterei  war  die  Privilegierung  von
Banken  zur  Ausgabe  unverhältnismäßig  großer  Mengen  von  Banknoten*).  Trotz
des  Prinzips  der  teiliveisen  Deckung  war  das  Notenprivileg  sehr  geşilcht;  in  den
Jahrzehnten  1850/70  wurde  die  Konzession  ohne  jedes  einheitliche  System  erteilt,  und
zwar  zum  großen  Teile  ohne  Auferlegullg  der  für  den  Kreditverkehr  notwendigen
Borsichtsmaßregelll.  Namentlich  in  den  kleineren  Staaten  wurden  Zettelbanken  errichtet, ­
  deren  Betrieb  in  der  Hauptsache  außerhalb  ihres  Staates  lag.  Sie  gaben
Noten  zum  Teile  in  Abschnitten  bis  zu  einem  Taler  herab  aus.  Sie  waren  bemüht,
ihre  Noten  auf  jede  Weise  unterzubringen,  sich  dagegen  der  Einlösung,  soweit  angängig, ­
  zu  entziehen.
Bei  der  Mannigfaltigkeit  der  Noten,  deren  es  1873  in  Deutschland  mehr  als
140  verschiedene  Arten  gab,  war  es  dem  großen  Publikmn  unmöglich,  alle  Noten,
oder  auch  nur  die  Bonität  aller  Notenbntlken  zu  kennen;  oft  war  es  nur  mit  Verlust
möglich,  eine  an  ^ahlungsstatt  erhaltene  Banknote  unterzubringen.
Neben  den  „wilden  Noten"  („Talernoten!")  bildete  das  Eindringen  ausländischen, ­
  auch  auf  geringe  Beträge  lautenden  Papiergeldes,  sowie  der  Kassenscheine
—  es  gab  über  vierzig  verschiedene  Gattungen  Kassenscheine;  hatte  doch  z.  B.  selbst
die  Leipzig-Dresdner  Eisenbahngesellschaft  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Papiertalern
erhalten!  —  eine  Gefährdung  des  Großverkehrs^),  anderseits  der  massenhafte  Umlauf ­
  der  Zins  coupons  aus  aller  Herren  Länder,  deren  Echtheit  oft  kaum  zu  prüfen
war,  eine  nicht  geringe  Belästigung  des  K  l  e  i  u  v  e  r  k  e  h  r  s.  Vor  allem  aber  stellte  eine
derartige  Zirkulation  eine  ständige  Gefährdung  für  die  Zahlungsausgleichung  und  den
')  So  Noten  der  preußischen,  sächsischen,  hannoverischen,  Leipziger,  Geraer,  Gothaer,  Königsberger, ­
  Lübecker,  Thüringer,  Meininger,  Dessauer,  Bückeburger,  Bauzener,  Chemnitzer,  Brannschweiger,
  Kölner,  Luxemburger,  Posener,  Breslauer,  Anhalter,  Schanmbnrger,  Weimarer,  Lansnitzer,
  Waldecker  u.  s.  w.  Banken.
*)  Welche  Unzuträglichkeiten  das  Papiergeld  verursachte,  geht  ans  einer  Notiz  der  Handelskammer ­
  Halle  (1871)  hervor,  wonach  eines  der  größten  Etablissements  in  einem  Jahre  für  die
Einwechselung  der  in  Zahlung  erhaltenen  sogenannten  wilden  Talerscheine  nahezu  600  Taler  an
Agio  verausgabte.
            
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