28 2. Abschnitt. Grundlegung n. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik.
führung der allgemeinen Zollpflicht aller iiber die Grenze eingehenden Gegenstände,
mit einigen Ausnahmen bei Rohstoffen.
„So lange die meisten der Länder," so schrieb Bismarck, „ans welche wir mit unserem
Verkehr angewiesen sind, sich mit Zollschranken umgeben und die Tendenz ans Erhöhung der
selben noch im Steigen begriffen ist, erscheint es mir gerechtfertigt und im wirtschaftlichen In
teresse der Nation geboten, uns in der Befriedigung unserer finanziellen Bedürfnisse nicht durch
die Besorgnis einschränken zu lassen, daß durch dieselben deutsche Produkte eine geringere Be
vorzugung vor ausländischen erfahren."
Die so ausgegebene Parole von erhöhtem Schutz nationaler Arbeit fand auch
im Reichstag sofort eine Mehrheit. Die Korn- und Eisenzölle wurden von ihm um
das Doppelte des Regierungsvorschlags erhöht. Die Zollerhöhung warf 145 Millionen
Mark Mehreinnahmen ab.
In den erbitterten Zollkämpfen wurde rasch der Freihandel und mit ihm all
mählich auch der Liberalismus nach seinen verschiedenen Richtungen durch das
Agrariertnm zurückgedrängt. Eine ungeahnte Stütze erlangte das Schutzsystem an
der überraschenden Verschiebung der internationalen Absatzbedingungen einesteils in
folge Erstarkung des binnenläudischen Marktes, andernteils infolge der Ausdehnung der
„nationalen" Industrie, wodurch der innere Markt an Wert ebenso stieg, als der
Anslandmarkt einbüßte.
II. Staatlicher Schuh der Unternehmer- und Arbeiterklasse.
Einleitung.
Mitte des vorigen Jahrhunderts standen Volk und Regierung vor einer folgen
schweren Wandlung aller wirtschaftlichen Verhältnisse. Es galt nichts weniger als
den Bruch mit dem Agrikulturstaat und seinen altherkömmlichen von der korporativen
Gebundenheit abhängigen Interessen und Anschauungen. Mail fühlte das Wehen
einer neuen Zeit, den Anbruch des Maschinenzeitalters und der Weltwirtschaft, man
war aber ungewiß, ob sich nicht das Binnenland erfolgreich dieses Prozesses erwehren
könne. Der Einblick in die Verhältnisse jener Tage führt eindringlich vor Augen,
wie die Vereinheitlichung und Ausgleichung der landesrechtlichen Zoll- und Gewerbe-
verfassung eine wirtschaftliche Notwendigkeit, ein Gebot der Selbsterhaltung war.
So wenig aber als die wirtschaftliche Einheit innerhalb der einzelnen Bundesstaaten,
ebensowenig konnte ohne Freigebung des Unterbietungs-Wettbewerbs die
Maschinenanwendung eingebürgert werden.
Auf dem Gebiete des Niederlassungs-, Handels- und Wechselrechts, des Patent
rechts, des Münzumlaufs, der Bankorganisation herrschte eine verwirrende, schädigende
Mannigfaltigkeit.
Noch bis in die sechziger Jahre hatte man die Vereinheitlichung nur als fern
liegende Möglichkeit in Erwägung gezogen. Aber fast über Nacht wurde sie zu einer
dringenden Angelegenheit, dies umsomehr, als die genannten Wirtschaftsgebiete für das
Allgemeinwohl, die Steuerkraft uitb den Staatskredit rasch eine so große Bedeutung
erlangten, daß eine großzügige, einheitliche Erledigung geboten war. Eine
solche jedoch, sowie eine zielbewußte, kraftvolle, des Erfolges sichere Handels-, Zoll-,