Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

40  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Aber  auch  abgeseherl  davon  ist  heute  die  Volkswirtschaftslehre  geradezu  das
berufenste  Mittel  zur  Erlangung  einer  Allgemeinbildung,  namentlich  für  die  schon
in  die  Praxis  übergetretenen  Kaufleute,  Ingenieure,  Lehrer,  Aerzte  u.  a.,  wie  es
Grammatik,  Mathematik,  Geographie  und  die  Naturwissenschaften  für  die  Jugend
sind.  Wie  früher  die  Philosophie,  so  ist  heute  die  Volks-  und  Staatswirtschast
dazu  berufen,  die  Vor-  und  Universalbildung  für  alle  Berufsklassen  abzugeben,  die
überhaupt  im  öffentlichen  Leben  Berücksichtigung  beanspruchen.
Damit  verbindet  sich  folgende  Erwägung:  Die  Höhe  der  Kultur  eines  Volkes
oder  einer  Großstadt  beruht  auf  dem  Kulturinhalt  der  einzelnen  Familien  und  der
einzelnen  Persönlichkeiten.  Die  neue  Entwicklung  des  öffentlichen  und  wirtschaftlichen
Lebens  erhebt  an  jeden  Stand  höhere  Anforderungen,  nicht  nur  innerhalb  des  einzelnen ­
  Geschäftsbereichs,  sondern  insbesondere  auch  in  bezug  auf  seine  gesellschaftliche ­
  und  politische  Stellung.
Die  allgemeine  und  internationale  Bewegung  findet  ihren  Ausdruck  darin,
daß  sich  neuerdings  jeder  Stand,  z.  B.  die  Gruppe  der  Werkmeister,  Schullehrer,
Tierärzte,  Apotheker,  subalternen  Bureaubeamten  u.  a.,  die  soziale  Hebung  des
Standesansehens  durch  Erhöhung  der  Anforderungen  in  Bezug  auf  die  Allgemeinbildung ­
  zum  Ziel  setzt.  Sollte  sich  dieser  Bewegung,  die  einen  internationalen
Zwangscharakter  hat,  der  Kaufmannsstand  nicht  rechtzeitig  anschließen,  sollte  er  nicht
mit  allem  Eifer  suchen,  auch  in  politischer  Bildung  seinen  Konkurrenten  und  Gegnern
ebenbürtig  gegenüber  zu  stehen,  so  kann  er  auch  —  denn  „Wissen  ist  Macht"  —
feinen  Anspruch,  im  öffentlichen  Leben  den  ihm  gebührenden  Posten  zu  erlangen,
nicht  durchsetzen.
Nach  all  dem  liegt  der  maßgebende  Gesichtspunkt  für  die  Organisation
dieser  kaufmännischen  Hochschulkurse  in  der  Tatsache,  daß  einen  Hauptgrund  für  deren
Errichtung  das  allgemeine  Interesse  für  die  Volks-  und  Staatswirtschaft  und  das
soziale  Leben  abgibt.  Demgemäß  wird  die  Vermittlung  dieser  Kenntnisse  mit  an
erster  Stelle  zu  stehen  haben.
Auch  der  auf  diesem  Gebiete  erfahrene  Lexis  stellt  in  seinen  Abhandlungen  über  das
Handelswesen,  1906,  Heft  II  S.  95,  als  leitenden  Gesichtspunkt  auf:  „Der  Schwerpunkt  des
Unterrichts  der  Handelshochschulen  liegt  nicht  in  Fach-  und  Sprachkeuntuisseu,  sondern  in  den
Wirtschafts-  und  Staatswissenschaften,  die,  über  das  privatwirtschaftliche  Gebiet  hinausgehend,
die  inneren  Zusammenhänge  der  Volks-  und  Weltwirtschaft  erkennen  lassen.  Die  Aufgabe^  der
Handelshochschulen  kann  nicht  sein,  jungen  Kaufleuten  die  für  ihren  Beruf  erforderlichen  elementaren ­
  handelstechnischen  Kenntnisse  beizubringen.  Die  besten  Erfolge  wird  die  Handelshochschule
für  jene  haben,  die  nach  genügender  allgemeiner  Vorbildung  nicht  nur  ihre  Lehrzeit  durchgemacht
haben,  sondern  auch  schon  im  größeren  Geschäftsbetrieb  tätig  gewesen  sind."
Nicht  ausgeschlossen  ist  bei  diesem  Ausgangspunkt,  daß  die  Hochschulkurse
neben  der  Vermittlung  der  universalen  Bildung  immerhin  noch  als  Nebenzweck  verfolgen, ­
  auch  die  Fachbildung  wissenschaftlich  zu  vertiefen  und  zu  erweitern.  Beispielsweise ­
  ist  an  der  Kölner  und  der  neuen  Berliner  Handelshochschule,  sowie  seit
1903  an  dell  beiden  Züricher  Hochschulen,  die  Organisation  getroffen,  daß  etwa  ein
Dutzend  Vorlesungen  auf  so  späte  Abendstunden  angesetzt  sind,  daß  die  kaufmännische
Jugend  daran  teilnehmen  kann.  —  An  manchen  Plätzen  lvird  sich  die  Angliederung
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.