Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. 
zusammenzufassen. Je mehr die Zersplitterung voranschreitet, desto mehr 
wird, zumal im Kampfe mit der geschlossenen Organisation der extremei: Parteien, der 
Einfluß geschwächt, den diese Vertretullgskörperschaften bestimmungsgemäß auf ihre 
Kreise, sowie auf die öffentliche Meinung ausüben sollen. 
Sodann verdient Beachtung, daß die aus derartigen sozialpolitischen Organi 
sationen hervorgehenden Neubildungen gleich einem ins Wasser geworfenen Stein 
immer neue und weitergehende Kreise ziehen. Kaum bestanden Kaufmannsgerichte, 
so wurden schon von Vertretern des Mittelstandes Handwerkergerichte, Handels 
inspektoren u. s. f. gefordert. 
Fermer macht es sich von Jahr zu Jahr fühlbarer, daß die sozialistische Zeit 
strömung mehr und mehr die kaufmännischen Kreise erfaßt, die ihr bisher fern 
gestanden sind. Das Verhältnis zwischen Gehilfen und Prinzipal hat sich heute wesent 
lich verschoben. Die friihere Jnteressensolidarität hat sich aufgelöst und einem Ver 
hältnis Platz gemacht, dessen Regelung nicht mehr im Kontor, sondern korporativ und 
in der Oeffentlichkeit erfolgen soll. Damit, daß Stand mit Stand abrechnet, wird 
der Klassenkampf immer weiter in die Reihen der Handlungsgehilfen hineingetragen. 
III. Verstaatlichungsbestrebungen. 
Von den Grundgedanken des Sozialismus ist der eine von der gemein 
wirtschaftlichen Leitung der Produktion insofern der ältere, als schon 
Mitte des vorigen Jahrhunderts die ersten Verstaatlichungsbestrebungen, die den in 
etwas primitiver Weise zum Ausdruck gelangenden Wünschen des praktischen Lebens 
entsprungen waren, hervortraten und die Expropriation von Privatunternehmungen 
wenigstens in bezug auf Verstaatlichung (bezw. Verstadtlichung) der Mobiliar 
versicherung, oder der Gründung einer staatlichen Versicherungsanstalt, oder der 
Ausdehnung der staatlichen Gebäudebrandversicherung aus die Fahrnis in Presse und 
Parlament ernstlich erörtert wurde. 
Mitte der 60er Jahre hatten sich wiederum Verstaatlichungsbestrebungen größere 
Beachtung verschafft, die sich zunächst ebenfalls auf die Mobiliarfeuerversicherung, 
dann aber auf den Betrieb der Eisenbahnen richteten. 
Nach der Gründung des Reiches stellte sich — außer der Eisenbahttversstwst- 
lichung — eine Reihe verschiedener Projekte, Tabak- und Branntweinmonopol, 
Reichsbankverstaatlichungu. a. ein, für die man einen oberen ßuf ammenhang suchte 
und im Wege der Verbindung mit der allgemeinen Voreingenommenheit für die Ver 
staatlichung und gegen die Riesenbetriebe und schließlich das Großkapital zu finden 
glaubte. Die folgerichtige Weiterleitung dieser Gedankenreihe führt zum Mnnizipal- 
sozialismus, zur Eigenregie in der Herstellung von Kriegsbedarf, zur Reglementierung 
der Riesenbetriebe und Kartelle, Verstaatlichung der Kohlenzechen, letzten Endes aber 
überhaupt zum Kampfe gegen die gesauste wirtschaftliche Entwicklung, die nach ihreU 
auf das Gigantische zugeschnittenen Vorbedingungen zur Bildung (monopolartiger) 
Riesenbetriebe und Riesenverbände führen muß. 
Wie Fürst Bismarck 1878 mit dem obenerwähnten Projekt des Tabakmonopols 
den unvermittelten Sprung von dem Extrem der unbedingten Konknrrenzfreiheit zu 
dem anderen Prinzip des Staatssozialismus engeren Sinnes oder der einen Seite des 
Neumerkantilismus versuchte, haben wir oben schon gezeigt.
	        
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