Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

6(3  2-  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Kleinhandel  die  Existenz  erschweren.  Was  kann  es  für  eine  „Rettung"  —  und  nur
um  eine  solche  kann  es  sich  handeln  —  erbringen,  wenn  man  die  70  Warenhäuser  mit
einer  Sondersteuer  belegt,  während  daneben  tausende  großer  Detailgeschäfte,  Spezialhäuser, ­
  Filial-  und  Versandgeschäfte  aus  der  Erde  schießen  und  dem  Kleinhandel  die
gleich  harte  Konkurrenz  bereiten?
So  schwierig  wie  die  prinzipielle  Entscheidung,  ebenso  schwierig  ist  die  erfolgreiche ­
  Durchführung  eines  derartigen  Gesetzes.  Hiebei  fragt  es  sich:  wie  läßt
sich  die  soziale  Reform  mit  der  Anerkennung  der  individuellen  Entwicklung  (freien
Konkurrenz)  vereinigen?  Beide  Prinzipien  treffen  sich  auf  dem  Boden  der  Bekämpfung ­
  des  unlauteren  Wettbewerbs,  wie  sie  im  vorigeit  Kapitel  abgesteckt  ist,
sowie  in  der  Erschließung  des  Feldes  zu  einem  ausgiebigen  positiven  Schaffen  der
Regierung  (genauer  der  Regierungen  der  einzelnen  Bundesstaaten).  Innerhalb  eines
derart  abgesteckten  Rahmens  läßt  sich  sowohl  das  Protektions-  als  das  Konkurrenzprinzip ­
  aufrecht  erhalten.  Die  vielfach  verbreitete  Ansicht,  die  Quintessenz  der  liberalen
Lehre  von  der  freien  Entwicklung  bestehe  darin,  daß  die  Regierung  allen  wirtschaftlichen ­
  Auswüchsen  gegenüber  die  Hände  in  den  Schoß  lege,  beruht  auf  einem  Irrtum.
Das  konnte  sie  wohl  in  England  und  Nordamerika  bei  der  dortigen  Grundstimmung ­
  des  Volkes  und  seiner  Jahrhunderte  alten  Erziehung  zur
Selbsthilfe  riskieren,  nicht  aber  in  Deutschland,  wo  bis  in  die  neueste  Zeit  die  altüberkommene ­
  Arbeitsweise  das  landwirtschaftliche  und  neben  den  Zunst-Reminiszenzen
das  kleingewerbliche  Leben  beherrscht.
Bei  den  geringen  Aussichten  auf  eine  wirksame  Zurückdrängung  der  großkapitalistischen ­
  Konkurrenz  bildet  für  die  Regierung  und  die  Parteien  die  positive  stetige
Kleinarbeit,  die  auf  eine  Steigerung  des  Konsums  und  auf  eine  Erhöhung  der
Betriebsamkeit  der  Bevölkerung  hinzielt,  Vermehrung  der  Verdienstmöglichkeiten,
Förderung  der  gewerblichen  Arbeit,  aus  daß  eine  immer  größere  Zahl  von  Kräften
sich  an  ihr  beteiligen  kann,  Verbesserung  des  Warenkredits,  Gründung  von  Einkaufsgenossenschaften, ­
  Handelsrealschulen  u.  s.  f.  eine  um  so  ernstere  Pflicht.
Seit  der  Abschwächung  des  Agrarismus  und  der  Jnnungsagitation  ist  atlch
die  Mittelstandsbewegung  sichtlich  abgeflaut.  Wohl  werden  von  den  Schutzverbänden,
  wie  seit  Jahren  ein  paar  Dutzend  Forderungen  gegen  Warenhäuser,
Konsumvereine,  Hausierhandel,  Ausverkäufe,  Börse,  Getreidehandel  u.  s.  f.  von
Zeit  zu  Zeit  an  die  Oeffentlichkeit  hinausgegeben.  Aber  den  Worten  fehlt  die
Kraft.  Denn  jede  Agitation  wird  schließlich  nach  den  Opfern  gewertet,  die  ihre
Interessenten  aufzubringen  willens  und  imstande  sind,  sowie  nach  der  positiven,
stetigen  und  stillen  Reformarbeit,  die  ein  Fachverband  leistet.  Und  in  diesem
Hauptpunkt  fehlt  es:  die  lautesten  Rufer  im  Streit  sind  —  und  das  ist  für  den
Charakter  der  „Mittelstandsbewegung"  bezeichnend  —  häufig  am  wenigsten  geneigt,
ihrer  Sache  nur  die  kleinsten  Opfer  zu  bringen.  So  kam  es,  daß  im  gleichen  Moment,
wo  die  Gründung  einer  umfassenden  Mittelstandsvereinigung,  womöglich  sogar  einer
eigenen  Mittelstandspartei  versucht  wurde,  die  Ohnmacht  der  ganzen  Bewegung
nur  um  so  greller  ans  Tageslicht  trat.  Wie  bei  der  Arbeiterfrage  liegt  es  im
Interesse  der  Nächstbeteiligten,  daß  sie  die  neuere  Entwicklung  und  die  Existenzbedingungen ­
  der  neuen  Wirtschastsverfassung  begreifen  und  in  dieser  Erkenntnis  darauf ­
  verzichten,  die  neuere  Umgestaltung  nach  ihrem  Kopf  umändern  zu  wollen.
Naturgemäß  kann  die  staatliche  Bevorzugung  von  Sonderinteressen  oder  eine
            
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