Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

3.  Das  Konkurrenzproblein.

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3)en  Go&iaietbifcrn,  mid)  G^modcr  (a.  a.  D.  493-495)  fcbwebt  immer
btc  ^bec  einer  biretten  staatlichen  Beeinflussung  ber  %uf=  unb  Webergang§'
Bewegung  non  Şreiê,  ^obn,  3tn§  unb  Unteruehmcroerbieuft  oor.  9)ie  %eaicrnna  babe
BerE%§^  in  i^rZío  jfationë,
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tröste  finb  heute  in  unlö§iid,er  Seife  mit  ber  Seitwirtfchaft  uertnüuft  Ser  II  b!r
Entwicklung  nicht  anzupassen  vermag,  muß  es  an  feiner  wirtschaftlichen  Sckilaàt  àik
unb  Konkurrenzfähigkeit  büßen.  Jnsbesonbere  wirb  burch  bie  heutige  Gesamtwirtschaft
  unb  bie  Anpassung,  umsichtige  Benützung  ber  Arbeits-  unb  Verkehrsorganisation
ein  weit  sicherer  Effekt  vermittelt,  als  bnrch  bie  persönliche,  isolierte  Kraftanstrengung.
Der  Anpassungszwang  liegt  in  bezng  auf  ben  einzelnen  Probnzenten  klar  vor  Augen.
Der  gleiche  Zwang  aber  gilt  unb  wirkt  —  unb  bas  kann  man  gegenüber  ben  agrarischen ­
  unb  sozialistischen  Utopien  nicht  scharf  genug  betonen  —  ebenso  gegenüber
ber  Regierung;  bie  Entwicklung  unb  ihre  Produktivkräfte  lassen  sich  nicht  von  ihr
meistern.
Sodann  erhält  bas  Konkurrenzproblem  durch  bie  angedeuteten  Variationen  neue
Streiflichter,  wodurch  bie  Lösung  erleichtert  werden  sollte.  Wozu  allein  heute  die
Regierung  imstande  ist,  das  ist  bie  indirekte  Förderung  jener  fortschreitenden  Stabilisierung, ­
  die  von  uns  anderwärts  geschildert  worden  ist  unb  auf  selbsttätigem
Wege  bie  Sicherung  gegen  scharfe  Rückschläge,  ruinöse  Störungen  ober  Notstände
erbringt,  denen  bis  vor  drei  Jahrzehnten  eine  noch  weniger  entwickelte  Stufe  ber

sog.  „Krebitlvirtschaft"  ausgesetzt  war.
Wie  soll  überhaupt  bie  Regierung  einen  bauernd  wirksamen  „Regulator  des
wirtschaftlichen  Lebens"  schaffen?  Wie  bie  internationale  Preisbewegung  direkt  beeinflussen ­
  ?
Es  war  ein  langer,  mühsamer  Weg,  bis  man  erkannte:  es  ist  i)  b a §
Prinzip  ber  freien  Konkurrenz  neben  ber  gesellschaftlich-staatlichen  Einordnung,  2)  bie
Rücksicht  auf  bie  kapitalistische  Konkurrenzfähigkeit  neben  dem  staatlichen  Arbeiterschutz,
  3)  bie  Selbstverwaltung  neben  ber  Staatsverwaltung  ein  gleichberechtigter
Knlturfaktor').  Zwischen  dem,  was  man  staatliche  Organisation  unb

-)  „Das  Mittel,  dessen  sich  die  Natur  bedient,  die  Entwicklung  aller  ihrer  Anlagen  zustande
zu  bringen,  ist  der  Antagonismus.  Alle  Kultur,  welche  die  Menschheit  ziert,  die  schönste  gesellschaftliche ­
  Ordnung,  sind  nur  Früchte  dieser  Gegensätzlichkeit  in  der  Gesellschaft."  Diesen  Antagonismus ­
  oder  Zwiespalt,  auf  den  schon  Kant  hinwies  (Hartenstein-Ausgabe,  S.  146)  enthält,  wie  der
            
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