47
Berechtigung der Beteiligung an Konsumvereinen nicht gesagt hätte: „Na, den
Arbeitern und den kleinen Beamten kann man den Beitritt zu Konsumvereinen
doch nicht verdenken." Selbst Kaufleute stehen auf diesem Standpunkt, und in
einer mir kürzlich zugegangenen Nummer des Hannoverschen Couriers (Morgenausgabe
vom 5. April 1903) wird bei einer Darlegung der nationalliberalen
Mittelstandspolitik ausdrücklich gesagt, daß gegen die Konsumvereine nichts zu
machen sei, weil in ihnen hauptsächlich bedürftige Leute durch den Zwang der
Barzahlung nicht unbedeutenden wirtschaftlichen Nutzen hätten.
Ich fasse die Sache anders auf.
Durch die Konsumvereine werden Zehntausende von Geschäften verkümmert
oder ganz ruiniert. Dadurch werden ebensoviele Arbeitskräfte, welche in den sonst
blühenden Geschäften gute Stellungen hatten, brotlos. Ihnen gesellen sich die
ruinierten kleinen Geschäftsinhaber zu. Was sollen sie tun? Sie gehen auf den
Arbeitsmarkt und vermehren dort das Angebot. Das weitere kann sich jeder
selbst ausmalen. Haben also die Arbeiter unbedingt Vorteil von den Konsum-Vereinen?
Aber, halt, so höre ich sagen, die Konsumvereine brauchen doch auch Leute!
Gewiß, aber wie viele denn? Bei der außerordentlichen Zentralisation der Betriebe
und der Einführung der sog. Lieferantengeschäfte findet nur verhältnismäßig
wenig männliches und in den Verkaufsstellen fast ausschließlich mangelhaft bezahltes
weibliches Personal Beschäftigung. Klagen über Arbeitsüberbürdung ertönen
fortwährend fast aus allen Konsumvereinen. Ein ungefähres Bild über den
Ausfall von Arbeitsgelegenheit mögen Sie aus folgenden Daten entnehmen:
Im 11. Geschäftsbericht des Allgemeinen Konsumvereins in Halle ist angegeben,
daß der Verein im Jahre 1900/01 23 männliche und 56 weibliche Angestellte,
zusammen also 79 Personen beschäftigt hat. Da der Gesamtumsatz des
Vereins über 4 Millionen betragen hat, so entspricht dies dem Warenumsatz von
100 Geschäften mit je 40 000 Mk. Schlecht gerechnet fänden in diesen 100 Geschäften
außer den 100 Inhabern mit ihren Frauen mindestens 100 männliche
und 100 weibliche Hilfen Beschäftigung als Markthelfer, Austräger, Scheuerhilfen,
Lehrlinge, Kommis usw. So ergibt sich als Gegenüberstellung: Im Konsumverein
sind 79 Personen gegen 400 im freien Geschäftsverkehr. Wo stecken jetzt die
321 Verdrängten? Vielleicht haben s i e Stellungen, aber eine Anzahl Mitglieder
des Konsumvereins, der sie brotlos machte, ist selbst arbeitslos geworden.
Wer Ohren hat zu hören, der höre!!
Hinaus also ihr Arbeiter aus den Konsumvereinen um Euer selbst willen!
Ihr habt keinen dauernden Nutzen von ihnen! Nur die Aufsichtsräte und
Vorstände lassen es sich behaglich sein an den vollen Krippen ihrer Stellen.