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kommen Zusätze und geschehen Abstriche. Weshalb sollen die Gewerbestenergesctze
hiervon eine Ausnahme machen? Die Herren berufen sich ja bei ihrer Definition
don dem Wesen und Ziel der moderneit Entwickelung so schön darauf, daß wir uns
die Natur untertan machen müßten. Fangen wir also gleich an, die Methode
der naturwissenschaftlichen Forschung anzuwenden, durch welche die Naturkenntnis
so außerordentlich gefördert worden ist. Es ist die Methode des Experiments.
Die Kleinarbeit dieser bewährten naturwissenschaftlichen Methode muß Gemeingut
auch des politischen Denkens werden, oder mit anderen Worten: Die Vorgänge
des innerpolitischen Lebens, welche durch die gesetzgebenden Faktoren
ausgelöst tverden, müssen von den einzelnen Parteien in voller Deutlichkeit unter
dem Gesichtspunkt des Experiments eingeleitet, beobachtet und beurteilt werden.
8ür diese Auffassung der politischeil Handlungen spricht aber auch so viel, sie
ist so leicht und so durchsichtig, so selbstverständlich, daß eigentlich nur auf sie
hingewiesen zu werden braucht, um mit ihrer Nennung zugleich auch den Beweis
von der Notwendigkeit ihrer Beachtung erbracht zu haben. Bei der Betonung
der Auffassung der innerpolitischen Maßnahmen als volkswirtschaftlicher Experinlente
— nicht etlva des Experimentierens! — würde immer klar sein, daß
die zutreffenden Bestimmungen zwar bei der Beratung über ihre Einführung
der spekulativen Beurteilung unterliegen, daß aber über den eigentlichen Wert
oder Unwert für die Gesamtheit erst der Verlaus der Dinge zu entscheiden hat,
dessen Urteil sich alle Parteien zu beugen haben, ohne ihrer Würde etlvas vergeben
zu müssen. Dieses dauernde Hinblicken nach der auch dem Gesetzgeber übergeordneten
Instanz, nämlich nach dem Ausfall des Experiments, würde dem
inneren Staatsleben in mehr als einer Beziehung zum Vorteil gereichen. So
lvürdc manche unnötige Schärfe aus der Diskussion verschwinden, und wir würden
nicht solche überflüssige Rederei, wie die von der Ungerechtigkeit gegen die Warenhäuser,
zu hören brauchen, wo es sich um Beseitigung von Schädigungen handelt,
welche durch die Warenhäuser einem großen Teil des Volkes zugefügt iverdcu.
Die Gerechtigkeit, meine Herren Warenhäusler, welche die Grundlage jedes
Staates ist, kommt nicht nur von oben, wie die Sonne voln Himmelsgewölbe.
Selbstverständlich kaun diese von obenher, vorn Könige, vonl Gericht, von der
Verwaltung herkommende Gerechtigkeit nicht entbehrt werden. Sie haben wir
auch in Deutschland. Mindestens gleichwertig, wenn nicht noch wichtiger aber
ist, daß in allen Schichten des Volkes der Sinn für Gerechtigkeit
kebendig ist. Diese nicht bei abstrakten Gerichtsbeschlüssen zutage geklaubte Gerechtigkeit,
sondern die bodenständige, lebendige, stündlich von Person zu Person
umgehende Gerechtigkeitsbetätiguug, welche als Lebensftinktion der völkischen Gemeinschaft
wie der Blutkreislauf in unserem Körper wohl einmal eine kurze
Stockung, aber keine dauernde Unterbrechung vertragen kann, und welche sich