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Im Normalanlagetarif wurden einige Änderungen vorgenommen
; die Pfennigbeträge wurden beseitigt Die Tarifsätze
für kleine Betriebe, besonders für Handwerksbetriebe,
wurden erniedrigt, für leistungsfähige Gewerbe erhöht ; die
höchste N. A. beträgt 2000 Mk. (bei Banken).
3. Betriebsanlage.O (Art. 6 und 7.)
Die Betriebsanlage war bisher im allgemeinen nach
äusseren Merkmalen festgesetzt worden. Doch wurde
auch bei einer grossen Anzahl von Gewerben, bei welchen
keine passenden äusseren Merkmale in Betracht kamen,
oder welche man besonders hart treffen wollte, bei der
Berechnung der B. A. der Ertrag zu gründe gelegt. In
der Praxis bürgerte sich die Besteuerung nach- dem Ertrag
immer mehr ein ; im J. 1882/3 wurden 9,1 im J. 1898/9...
13 o/q sämtlicher Gewerbe nach dem Ertrag besteuert. Die
Besteuerung nach dem Ertrag ist eben die natürlichere
und gerechtere.
Die äusseren Merkmale, welche als Grundlage der
B. A. gewählt werden, können kein richtiges, einwandfreies
Bild der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen geben.
Denn die Zahl der Arbeiter, der Maschinen, die Menge der
verbrauchten Rohstoffe oder der erzeugten Fabrikate etc.
sind ja blos einzelne, und dabei oft recht minderwertige
Faktoren, welche die Rentabililtät eines Geschäftes bedingen.
Die Prosperität des Gewerbes hängt doch auch von der
Grösse des zur Verfügung stehenden Kapitals und in erster
Linie von der persönlichen Tüchtigkeit des Inhabers ab.
Es wäre also sehr wünschenswert gewesen, die Besteuerung
nach dem Ertrag allgemein einzuführen. Dagegen machte
man geltend, dass viele Geschäftsleute keinen Einblick in
ihre Geschäftsverhältnisse gewähren wollten ; die kleineren,
*) Verhandlungen d. Abgeordnetenkammer Ausschusssitzungen 1898;
Bd. 21. p. 21.
Verhandlungen der Kammer der Reichsräte; Ausschusssitzungen
p. 506.