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erniedrigt wurde; wenn daher der Finanzminister die Meinung
ausgesprochen hatte, dass mindestens 90 der Gewerbsteuerpflichtigen
eine Entlastung erfahren würden (Sitzung
in der Abgeordnetenkammer vom 9. Febr. 1899 p. 40 ;
Rede des Abg. Dr. Pichler; und 1904; 1. Juni Abgeordnetenkammer),
so dürfte dies kaum zu hoch gegriffen sein.))
Doch darf man diese Steuerentlastung auch nicht zu hoch
anschlagen; denn nur den allerkleinsten, allerdings numerisch
am schwersten ins Gewicht fallenden Gewerben, ist
eine fühlbare Steuererniedrigung zu teil geworden, während
schon bei den Pflichtigen, die bisher eine Steuer von 5—15
Mk. bezahlt hatten, die Ermässigung kaum nennenswert ist.
Noch mehr dürfte die Zahl der durch die Steuerreform entlasteten
Gewerbe zusammenschrumpfen, wenn man in Betracht
zieht, dass infolge der Steuerbefreiungen die Höhe der
uneinbringlichen Steuern jedenfalls sehr gesunken ist. Da
ausgesprochener Massen das fiskalische Interesse bei der
Steuerreform nicht massgebend war, wäre es in Anbetracht
des bedeutenden Steuerzuwachses gewiss möglich gewesen,
eine noch weiter gehende Entlastung der kleinen Gewerbe
eintreten zu lassen. Von diesen Bemängelungen abgesehen,
muss anerkannt werden," dass einer sehr grossen Anzahl
der unvermögendsten Gewerbetreibenden eine willkommene
Ermässigung zu teil wurde. Und wenn auch die paar Pfennige,
die ein solcher Mann weniger zu zahlen hat, nicht
imstande sind, seine wirtschaftliche Lage wesentlich zu verbessern,
so wird er doch auch diese kleine Erleichterung
in seinen gedrückten Verhältnissen als Wohltat empfinden.
Die Steigerung der Steuerlasten fällt besonders ins
Auge bei den ganz grossen Betrieben (über 10 000 Mk.
Steuer), welche unter der Herrschaft der neuen Steuergesetze
auch in der Periode 1902/3 mit wachsender Tendenz
zur Steuer herangezogen werden, (vgl. Tab. 3.)
)) Dagegen kann man nicht als zulässig erachten, wenn der Minister
die bis zu 400 Mk, Steuer Zahlenden zusammenrechnet, und weil diese
insgesamt etwas weniger Steuer zu zahlen hatten (vgl. Tab. 2), daraus
schliesst, dass durchschnittlich 95—97% (?) der Steuerzahler entlastet
wurden. (Abgeordnetenkammer 14. April 1902.)