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zahlen. Das Essentielle des gesetzmäßigen Naturvorgangs ist die
mathematisch sich gleichbleibende Kraftwirkung, das Wesentliche des
Marktvorgangs eine stets vorhandene Ungleichheit der Motivation
und Handlung der die „Kräfte" bildenden lebendigen Individuen.
Das „Preisgesctz" ist also nicht nur in seiner Ausdehnung
(extensiv), sondern ebensosehr und noch mehr in seiner Wirksamkeit
und somit Bestimmbarkeit (intensiv) beschränkt.
Seine Bedeutung für die Nationalökonomie ist also grund
verschieden etwa von der des Fallgesetzes für die Mechanik. In ihm
kommt jene oben genannte Abstraktionstendenz, deren wir uns als
Hilfsmittel zur Erkenntnis der Wirklichkeit bedienen, zum Ausdruck.
Wir verfolgen die mögliche Wirkung eines bestimmten Motivs (den
Wunsch, möglichst teuer zu verkaufen, möglichst billig zu kaufen) in
Gedanken und formulieren diese Fiktion zu einem Gesetz, das aber
möglicherweise überhaupt nie in Wirksamkeit tritt. Diese „Gesetze"
sind nicht die Erkenntnis, sondern bereiten die Erkenntnis nur vor.
Wenn ich die Wirkung der Steigerung der Edelmetallproduktion
„theoretisch" festgestellt habe (z. B. in dem Satze: ist mit der Zu
nahme der Produktion eine Verminderung der Produktionskosten
verbunden, so steigen die Preise, im andern Falle nicht) so habe ich
wirkliche Erkenntnis noch gar keine. Diese gewinne ich erst dadurch,
daß ich die Wirkung der Entdeckung von Potosi oder Kaliforniens
usw. in concreto untersuche. Während also die naturwissenschaft
lichen Gesetze den Bestand an Erkenntnis darstellen, über den die
Naturwissenschaften verfügen, sind soziale „Gesetze" nichts anderes
als ein technischer Apparat, um damit Erkenntnisse zu gewinnen.
Sie sind nicht das Ende, sondern der Anfang der Erkenntnis.
Neben diesem technischen Hilfsapparat gibt es dann in den
Geisteswissenschaften noch jene ebenfalls bereits gekennzeichneten