Object : Unemployment in the United States

138  I.  Buch  B  III:  K.  Oldenberg,  Wirtschaft,  Bedarf  u.  Konsum.  §  6

einem  Haushalt,  dessen  Jahresausgabe  1894—-1908  von  6600  auf  12  500  Mark  stieg,
die  auf  die  Personeneinheit  berechnete  absolute  Nahrungsausgabe  trotz  der  Teuerung ­
  sogar  zurückging  x ).  Am  ehesten  wird  man  von  frei  gewählter  Kost  da  sprechen
können,  wo  einem  reichlichen  Einkommen  ein  Vermögen  zur  Seite  steht,  auf  das  unbedenklich ­
  zurückgegriffen  wird,  um  das  Einkommen  zu  ergänzen.  Es  empfiehlt
sich  schon  aus  diesem  Grunde,  mit  den  Wirtschaftsrechnungen  eine  Uebersicht  des
Vermögens  der  wirtschaftenden  Familien  zu  verbinden  1  2 ).
In  welchem  Maße  gesellschaftliche  Standespflichten  die
Ausgabequoten  verschieben,  zeigt  folgende  Tabelle  der  Reichsenquete,  die  zwischen
Arbeiter-  und  Beamtenfamilien  unterscheidet.  Die  auf  Beamtenfamilien  bezüglichen
Zahlen  sind  eingeklammert.

Vom  Hundert  der  Ausgaben  entfallen  auf

Gesamtausgabe

Nahrung

Wohnung

Heizung
Beleuchtung

Kleidung

Sonstiges

unter  2000  M.

53,0  (43,1)

17,4  (18,8)

4,5  (6,7)

10,4  (13,9)

14,7  (17,5)

2000—3000  M.

50,3  (39,2)

16,7  (19,3)

3,8  (4,2)

£12,2  (14,7)

17,0  (22,6)

über  3000  M.
Kopfzahl

53,4  (35,0)

13,9  (19,1)

4,1  (3,5)

14,1  (14,4)

14,5  (28,0)

2—4

50,0  (34,8)

18,3  (20,9)

4,4  (3,8)

10,6  (14,4)

16,7  (26,1)

5—6

53,1  (37,9)

16,4  (17,9)

4,2  (3,9)

11,3  (14,4)

15,0  (25,9)

7—11

56,4  (39,1)

14,3  (16,8)

4,0  (3,8)

12,4  (14,7)

12,9  (25,6)

Die  kleinere  Wohnungsausgabe  der  Arbeiter  fällt  doppelt  auf,  weil  die  Arbeiter
mehr  in  Großstädten,  die  Beamten  mehr  in  kleineren  Orten  wohnten.
Die  Pflege  der  Haushaltungsstatistik  ist  auch  für  den  Staat
als  Fiskus  (vgl.  §  10)  und  als  Arbeitgeber  wichtig.  Jede  Erhöhung  der  Beamtengehälter ­
  oder  Arbeiterlöhne,  die  mit  der  Teuerung  begründet  wird,  sollte  einer  solchen
statistischen  Grundlage  nicht  entbehren.  Noch  dringender  wäre  das  Bedürfnis  bei
staatssozialistischer  Regelung  des  Arbeitslohns  in  privaten  Unternehmungen,  und
für  nicht  staatliche  Einigungsämter  zur  Regulierung  des  Arbeitslohns.  Der  Nationalökonom ­
  würde  mit  einer  ausgebildeten  Haushaltungsstatistik  gern  auch  die
Preisstatistik  und  die  Einsicht  in  örtliche  und  zeitliche  Verschiedenheiten  des  Geldwerts ­
  verfeinern.  Ob  auch  der  Geschäftsmann,  wie  Kestner 3 )  meint,  aus  ihr
Anregungen  entnehmen  wird,  um  die  Ausdehnungsfähigkeit  im  Verbrauch  seiner
Produkte  in  einzelnen  Käufergruppen  durch  Vergleichung  mit  dem  Durchschnittsverbrauch ­
  abzuschätzen,  ist  mir  zweifelhaft,

1 )  3.  Sonderheft  des  Reichsarbeitsblatts,  S.  19.
2 )  Soweit  das  Vermögen  in  Gebrauchsgegenständen  besteht,  erfordern  deren  Anschaffungskosten ­
  und  Abnutzungsquoten  selbstverständlich  in  der  Wirtschaftsrechnung  genaue
Berücksichtigung.  Dabei  sind  vor  allem  die  Anschaffungen  der  Vorjahre  zu  beachten.  Ist
z.  B.  im  Anfang  des  Jahres  1908  für  200  Mark  Tischwäsche  gekauft  worden,  die  10  Jahre  lang
vorhält,  so  ist  jedes  der  Jahre  1908—1917  mit  20  Mark  und  einem  Zinsenzuschlag  zu  belasten
Die  im  Anschaffungsjahr  außerdem  ausgelegten  180  Mark  sind  als  Vermögensanlage  anzusehen;
werden  sie  hier  als  reelle  Ausgabe  gebucht  und  erscheinen  nachher  noch  einmal  als  Abnutzungsquoten, ­
  so  liegt  Doppelanschreibung  vor.  In  praxi  ist  diese  minutiöse,  namentlich  von  Schnapper-Arndt ­
  gepflegte  Berechnung  aber  meist  zu  umständlich.
Zum  Teil  hängt  es  mit  fehlerhafter  Buchführung  über  solches  Gebrauchsvermögen  zusammen, ­
  daß  sehr  viele  Wirtschaftsrechnungen  mit  Defizits  abschließen,  denen  Wirtschaftsrechnungen ­
  mit  Ueberschuß  gegenüberstehen.  Ein  andrer  Teil  der  Defizitfälle  erklärt ­
  sich  aber  daraus,  daß  vom  baren  Kapital  gezehrt  worden  ist,  und  der  amtliche  Kommentator ­
  der  Reichserhebung  (S.  18*)  hat  unrecht,  wenn  er  es  als  auffällig  bezeichnet,  daß  gerade
auf  den  höheren  Einkommensstufen  die  Fehlbeträge  häufig  sind.
3 )  S.  346  f.
            
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