fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
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ï. nämlich auch Anlaß zur Uebung mannigfacher Tugenden, indem es treue 
^'Istleistungen. opferwilliges Almosengeben, ein der Gerechtigkeit entsprechendes 
erhalten gegen die Untergebenen, freudige Unterordnung unter die Fügungen 
^ o tes zur Folge hat und also zur Bethätigung don Tugenden führt, die 
"ch für das Erdenleben der Menschen von besonderem Werthe sind. 
Das vom Naturgesetz Gelehrte wird dann selbstverständlich auch vom 
^ ^'şienthum sanctionirt. Die christliche Religion steht ja mit demselben durch- 
“ "icht in Widerspruch, sondern sie stützt und vervollkommnet seine Lehren 
ņ Vorschriften. Da nun aber gegen diese Beweisgründe zu Gunsten des 
^k'chthums wiederum gewisse sophistische Irrthümer ins Treffen geführt zu 
th b" pstegen. so müssen diese Beweisgründe durch die Lehren des Christen- 
Mns über die Natur, den Ursprung und die Bestimmung des Menschen 
^ besser klargestellt und gestützt werden. 
Und ^ Ìe ĢşŞe Lehre enthält auch erhabene Anschauungen über die Würde 
fick, Segen der Armut, die in ihren Eigenthümlichkeiten wurzeln und 
^ durch viele herrliche Beispiele erläutern lassen. Doch ist hier nicht der 
soeb' ^"gehend zu behandeln. Dagegen sei darauf hingewiesen, daß die fünf 
Ņ E" ^geführten Beweisgründe zu Gunsten des Nebeneinanderbestehens von 
^lchthum und Armut eine theologische Grundlage haben. Sie setzen voraus, 
B es eine gerechte göttliche Vorsehung, ein zukünftiges Leben und eine mensch- 
b e ^atur von unveränderlicher Wesenheit gibt, und wollen daher dem. der 
olle ^ "icht annimmt, durchaus nicht einleuchten. Wenn die Erde und 
$ f e *vas darauf ist, nicht des Herrn sind, sondern den Menschen zu beliebiger 
hşgung gegeben, wenn die Moral der Evolutionisten wahr ist und sich 
^ Vollendung des menschlichen Lebens nicht in einer andern Welt, sondern 
bNahs 6rbC Unb in einer m vollzieht, daß die Menschheit einer noch 
ņicht liaren Vervollkommnung entgegengeht: dann läßt sich die Zukunft 
^ der Vergangenheit beurtheilen, dann kann man es allerdings nicht 
finden, daß Wissenschaft und Kunst, politisches Leben und eine 
Arbeitsorganisation ohne Vermögensungleichheiten bestehen, noch 
"Uch h vyne ^ermogensungieiaiyenen oeşleyen, noai 
, Q * ^deal des Fürsten Krapotkin — wonach alle Menschen die gleiche 
ehalten sollen und körperliche Arbeit nur für fünf Stunden 
brird ' ÖOn ^ en ^öer 40 Jahre alten Personen aber gar nicht gefordert 
ģôttlick phantastischen Einfall erklären. Wenn über uns keine 
deg Vorsehung wacht, welche das öffentliche Leben wie das Leben 
feit » 'ņ^elnen führt und regiert, und wenn wir beim Eintritt in die Ewig- 
eine '^bchenschaft abzulegen haben, so wird das allerdings an sich 
drille Argument, welches man für die Ungleichheit der Vermögens- 
^ n '^ e anzuführen pflegt, daß nämlich diese Ungleichheit den Fortschritt 
Euschheit fördere, auf die großen Massen nur geringen Eindruck machen.
	        
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