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beantragt worden, andererseits Zollfreiheit mit der Begründung,
dass der Wasserglaszoll nur niedrig scheine, er sei aber in
Wirklichkeit sehr hoch, weil Wasserglas selbst nur M. 5.—
koste. Die Ausfuhr sei 29 mal so hoch, wie die Einfuhr.
Trotzdem wurde der Zoll nicht beseitigt.
Kaliblutlaugensalz soll den bisherigen Zollsatz von
M. 8. — behalten. Zollfreiheit war mit der Begründung beantragt
worden, dass gegenwärtig 49 Doppelzentner eingeführt
und 5,912 Doppelzentner ausgeführt würden. Ein Kuriosum
des Zolltarifgesetzes ist hierbei, dass Kaliblutlaugensalz M. 8.—
Zoll zu tragen hat, Berliner Blau dagegen zollfrei ist, so dass
der fertige Stoff zollfrei eingeht, der rohe Stoff dagegen
verzollt werden muss. Der Antrag auf Zollfreiheit wurde abgelehnt
und die Regierungsvorlage angenommen.
Bleizucker und Bleiessig, für die bisher Zollfreiheit
bestand, sollten mit M. 1— belegt werden, auch hier waren
wieder zwei Anträge auf Zollfreiheit gestellt, die aber abgelehnt
wurden.
Roher Weinstein soll zollfrei sein, dagegen gereinigter
einen Zoll von M. 8. - tragen. Der gleiche Zoll soll auf
BrechWeinstein und andere Antimonpräparate gelegt werden,
während bisher unterschiedslos Zollfreiheit bestand. Trotz verschiedener
Anträge, die Zollfreiheit bestehen zu lassen, wurden
die Sätze der Regierungsvorlage angenommen.
Caichi mcarbid, das bisher zollfrei war, soll nun wie
alle übrigen Metallcarbide mit einem Zollsatz von M. 4.— belastet
werden. Hierzu waren Anträge auf Zollerhöhung und
Zollfreiheit eingebracht worden, in denen einerseits ausgeführt
wurde, dass Calciumcarbid in grossen Mengen vom Auslande
ein geführt würde (1901 waren es 95,261 Doppelzentner, bei
einer Ausfuhr von 2,744 Doppelzentnern). Diese Industrie sei
in Deutschland sehr entwicklungsfähig, da aber der Preis in
5 bis 6 Jahren von 40 bis 50 M. auf 24 M., in der Schweiz
sogar auf 22 M. zurückgegangen sei, so wäre ein Schutzzoll
unbedingt angebracht. Es müssten mindestens 10 M. Zoll eingesetzt
werden, um den Preis so zu erhöhen, dass Deutschland
Carbid
erzeugen könne. Von anderer Seite wurde hervorgehoben,
man solle ein neues Licht nicht dadurch verdunkeln,
dass man es durch einen Zoll an der Einführung hindere. Die
Wasserkräfte, die zur grossen Produktion nötig seien, wären
iu Deutschland nicht vorhanden. Auch die Ausnutzung der
Hochofengase könne für die Calciumherstellung nicht nutzbar
gemacht werden, weil sie auf jedem guten Werke schon ausgenutzt
würden. Seitens der Regierung wurde dagegen aus-