Dritter Teil.
Ergebnisse.
Jede zusammenfassende Betrachtung der Beziehungen von Wirt-
schaft und Bevölkerung knüpft immer noch am zweckmäßigsten an
die Lehre von Robert Malthus an. Dieser hat nämlich nach
wichtigen Seiten hin eine so scharfe Formulierung der hier in
Frage kommenden Zusammenhänge versucht, daß die Stellung-
nahme zu seiner Lehre die Gesichtspunkte besonders klar und ein-
deutig hervortreten läßt, auf die es bei diesem Problem in erster
Linie ankommt.
Was hier zunächst ganz allgemein hervorzuheben ist, betrifft
die Tatsache, daß Malthus sein Bevölkerungsgesetz als ein für
allemal gültig mit naturgesetzlichem Charakter aufgestellt hat. Der
Kern seiner Lehre bestand bekanntlich darin, daß die Bevölkerung
die Tendenz habe, schneller zu wachsen als die Subsistenzmittel,
daß sie dabei immer gegen den vorhandenen Nahrungsspielraum
anpresse und bei dem Streben, darüber hinauszuwachsen, immer
wieder durch die repressiven Hemmnisse auf das Niveau des Nah-
tungsspielraumes zurückgeworfen werde. Jedenfalls hat nach ihm
die Bevölkerung die Tendenz, den vorhandenen Nahrungsspielraum
auszufüllen. Wenn auch diese Vermehrungstendenz für Malthus
einen naturgesetzlichen Charakter trug, so hat er doch demgegen-
über bei der Erörterung der Hemmnisse, die sich der Volksver-
mehrung entgegenstellen und bei den Wandlungen in der Größe
des Nahrungsspielraumes stark die gesellschaftliche und historische
Seite dieser Erscheinungen betont. Es finden sich also bei seinem
Bevölkerungsgesetz naturalistische und gesellschaftlich - historische
Elemente miteinander verknüpft. Man muß jedoch im ganzen sagen,
daß die ersteren Faktoren bei ihm das Übergewicht haben und daß
seine Bevölkerungslehre als ganze doch einen überwiegend natura-
'istischen Einschlag hat.