Metadata: Bevölkerungslehre

Dritter Teil. 
Ergebnisse. 
Jede zusammenfassende Betrachtung der Beziehungen von Wirt- 
schaft und Bevölkerung knüpft immer noch am zweckmäßigsten an 
die Lehre von Robert Malthus an. Dieser hat nämlich nach 
wichtigen Seiten hin eine so scharfe Formulierung der hier in 
Frage kommenden Zusammenhänge versucht, daß die Stellung- 
nahme zu seiner Lehre die Gesichtspunkte besonders klar und ein- 
deutig hervortreten läßt, auf die es bei diesem Problem in erster 
Linie ankommt. 
Was hier zunächst ganz allgemein hervorzuheben ist, betrifft 
die Tatsache, daß Malthus sein Bevölkerungsgesetz als ein für 
allemal gültig mit naturgesetzlichem Charakter aufgestellt hat. Der 
Kern seiner Lehre bestand bekanntlich darin, daß die Bevölkerung 
die Tendenz habe, schneller zu wachsen als die Subsistenzmittel, 
daß sie dabei immer gegen den vorhandenen Nahrungsspielraum 
anpresse und bei dem Streben, darüber hinauszuwachsen, immer 
wieder durch die repressiven Hemmnisse auf das Niveau des Nah- 
tungsspielraumes zurückgeworfen werde. Jedenfalls hat nach ihm 
die Bevölkerung die Tendenz, den vorhandenen Nahrungsspielraum 
auszufüllen. Wenn auch diese Vermehrungstendenz für Malthus 
einen naturgesetzlichen Charakter trug, so hat er doch demgegen- 
über bei der Erörterung der Hemmnisse, die sich der Volksver- 
mehrung entgegenstellen und bei den Wandlungen in der Größe 
des Nahrungsspielraumes stark die gesellschaftliche und historische 
Seite dieser Erscheinungen betont. Es finden sich also bei seinem 
Bevölkerungsgesetz naturalistische und gesellschaftlich - historische 
Elemente miteinander verknüpft. Man muß jedoch im ganzen sagen, 
daß die ersteren Faktoren bei ihm das Übergewicht haben und daß 
seine Bevölkerungslehre als ganze doch einen überwiegend natura- 
'istischen Einschlag hat.
	        
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