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schwert wird ein Vergleich dadurch, daß die fremden Gelder unter ver
schiedenen Namen (Depositen, Kreditoren, Spareinlagen, fremde Gelder)
in den Bilanzen erschienen. Wesentlich ist nicht der Name, sondern die Her
kunft der Gelder. Diese können z. B. auch aus der Kreditgewährung der
Bank selbst herrühren, z. B. wenn die Bank einem ihrer Kunden für
20 000 RM Wechsel diskontiert und ihm den Gegenwert gutschreibt. Ver
fügt der Kunde über diesen Betrag nicht, so hat die Bank die Wechsel auf
Grund eines Buchkredits gekauft, den sie selbst geschaffen hat. Ein Gut-
tz a b e n des Kunden ist entstanden.
Deutsche Banken:
Fremde Gelder in Millionen RM
Ende
Juni 1930
Ende
Juni 1931
Ende
Dez. 1936
Ende 1913
Deutsche Bank
Disconto-Gesellschaft
| 4 777
3 600
| 2 652
1580
674
Dresdner Bank
2 393
1815
| 1963
958
Darmstädter u. Nationalbank. . .
2 495
1 715
849
Commerz- u. Privat-Bank....
| 1569
1280
| 1112
316
Mitteldeutsche Creditbank ....
131
Berliner Handels-Gesellschaft . .
441
370
207
297
11675
8 780
5 934
4 805
Die fremden Gelder der englischen Banken setzen sich zusammen aus:
Kontokorrentgeldern (current aeeounts) und Depositengeldern (deposit
accounts). Kontokorrentgelder sind in der Hauptsache die Betriebsreserven
der Geschäftswelt, Depositengelder dagegen Kapitalien, für die augenblick
liche Verwendung nicht besteht (Spargelder). Über Kontokorrentguthaben
kann mittels Scheck verfügt werden, n i ch t dagegen auch über Depositen
guthaben. Für diese verlangen die englischen Banken in der Regel eine
Kündigungsfrist von mindestens 7 Tagen.
Nach B a g e h o t betrug die Summe der bekannten Depositen Ende 1872
in London 2,4, in Deutschland 0,16 Milliarden M. Ende 1936 wiesen die 5 eng
lischen Großbanken 2016,1 sdie 11 englischen Clearingbanken 2237) Millionen £,
die 4 deutschen Großbanken (einschließlich der Reichs-Kredit-Gesellschast)
6341 Millionen RM fremde Gelder auf.
Nach dem KWG. vom S. Dezember 1934 (s. S. 156 ff.) hat das Aufsichtsamt
das Verhältnis festzulegen, um das die Gesamtverpflichtungen aus Kreditoren
und Akzepten abzüglich der liguiden Mittel das haftende Eigenkapital (d. i. das
eingezahlte Kapital zuzüglich der ausgewiesenen Reserven) übersteigen darf,