wm. mwm- nmhbmi
Im
Jahre
Unfälle
wurden fest
gestellt
Als Verletzte
wurden
festgestellt
Darunter
befanden sich
Getötete
Im
Jahre
Unfälle
wurden fest
gestellt
Als Verletzte
wurden
festgestellt
Darunter
befanden sich
Getötete
1888
5102 -
808
354
1904
146 306
66 003
4976
1889
19 542
6 631
1368
1905
144 939
66 335
2907
1890
32 186 '
12 573 .
1877
1906
144 289
61 887
2872
1891
42 296
19 359
2153
1907
141 975
62 673
2843
1892
50 136
23 231
2026
1908
143 175
61 609
2980
'' \ '
1893
59 006
27 553
2142
1909
138 785
61 240
2942
, 1894
68 751
32 491
2261
1910
131 671
56 525
2788
1895
80 598
37 383
2213
1911
136 469
55 387
2853
1896
91 099
42 934
2363
1912
131 942
56 445
2899
1897
98 363
45 438
2474
1913
139 487
58 251
2872
|ji A?
1898
103 159
47 683
2598
1914
—
51 886
2600
1899
107 861
51 287
2608
1915
99 145
40 591
2369
1900
106 917
50 311
2662
1916
95 088
41 740
2522
1901
116 185
55 983
2751
1917
89 812
39 871
2412
ff:
1902
122 532
57 934
2672
1918
76 552
36 111
2077
1903
133 085
62 397
2393
Die Unfallgefahr bei der Forstarbeit und erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen.
Die Forstarbeit ist sehr gefahrvoll. Von 38 000 bis 46000 Arbeitern, die
in den bayrischen Staatsforsten beschäftigt wurden, erlitten jährlich, von 1890
bis 1905, 10 bis 26 Arbeiter bei der Arbeit infolge eines Unfalles den Tod.
In den preußischen Staatsforsten betrug von durchschnittlich 157 000 Ar
beitern die Zahl der Getöteten von 1895 bis 1905 32 bis 69 das Jahr.
In der Unfallstatistik wird leider die Forstwirtschaft mit der Landwirtschaft
zusammengeführt, so daß man genaue Zahlen über die alljährlich in der Forst
vorkommenden Unfälle nicht gesondert aufführen kann. Jedenfalls ist aber
anzunehmen, daß ein ziemlich hoher Prozentsatz aus den folgenden Zahlen
auf das Konto der Forstarbeiter fallen wird.
Unfälle in der Land - und For st wirtschaft.
Die Zahlen von 1918 sind mit den früheren Jahren nicht ohne weiteres
vergleichbar, da die Provinzen Posen und Elsaß-Lothringen nicht berichtet haben.
Zur ersten Hilfeleistung in Unglücksfällen werden in 12 Tarifen
den Arbeitern Verbandskasten und Material geliefert. In 22 Tarifen ist auch
hierüber leider keine Bestimmung enthalten. Einpfehlenswert ist eine Be
stimmung in dem hessischen Tarif, nach welcher die Holzhauer durch einen Arzt
in der ersten Hileleistung bei Unfällen, insbesondere beim Anlegen eines Not
verbandes unterwiesen werden sollen. Nach diesem Tarif werden den Arbeitern
Schutzhütten mit Herden und Oesen zur Verfügung gestellt.
Entschädigung für Beihilfe beim Numerieren und Abposten,
Mordverrechnung, Lohnzahlung.
Sehr viel Klage ist geführt worden über die Entschädigung für Nume
rieren und Abposten. In den meisten Tarifen ist eine Regelung anscheinend
nicht erfolgt. In 23 Tarifen wird über diesen Gegenstand nichts gesagt. In
wieweit diese Arbeit in den angeführten 23 Verträgen nicht in Frage kommt,
entzieht sich unseres Wissens. In den übrigen Tarifen ist eine Regelung ge
troffen. Die Entschädigung für diese Arbeiten ist in den Tarifen festgelegt.
Die Lohnauszahlung gab von jeher zu vielen Beschwerden Anlaß. Die
Geldholer und Anszahler mußten sehr oft von den Arbeitern für ihre Be
mühungen entlohnt werden. Da oft sehr weite Wege zu den Forstkassen nötig
waren, entstanden den Arbeitern erhebliche Kosten. In den beiden Tarifen
für Schwarzburg-Rudolstadt ist diese Angelegenheit erledigt. Für die Unter-