Metadata: Der Wald und seine Arbeiter

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Im 
Jahre 
Unfälle 
wurden fest 
gestellt 
Als Verletzte 
wurden 
festgestellt 
Darunter 
befanden sich 
Getötete 
Im 
Jahre 
Unfälle 
wurden fest 
gestellt 
Als Verletzte 
wurden 
festgestellt 
Darunter 
befanden sich 
Getötete 
1888 
5102 - 
808 
354 
1904 
146 306 
66 003 
4976 
1889 
19 542 
6 631 
1368 
1905 
144 939 
66 335 
2907 
1890 
32 186 ' 
12 573 . 
1877 
1906 
144 289 
61 887 
2872 
1891 
42 296 
19 359 
2153 
1907 
141 975 
62 673 
2843 
1892 
50 136 
23 231 
2026 
1908 
143 175 
61 609 
2980 
'' \ ' 
1893 
59 006 
27 553 
2142 
1909 
138 785 
61 240 
2942 
, 1894 
68 751 
32 491 
2261 
1910 
131 671 
56 525 
2788 
1895 
80 598 
37 383 
2213 
1911 
136 469 
55 387 
2853 
1896 
91 099 
42 934 
2363 
1912 
131 942 
56 445 
2899 
1897 
98 363 
45 438 
2474 
1913 
139 487 
58 251 
2872 
|ji A? 
1898 
103 159 
47 683 
2598 
1914 
— 
51 886 
2600 
1899 
107 861 
51 287 
2608 
1915 
99 145 
40 591 
2369 
1900 
106 917 
50 311 
2662 
1916 
95 088 
41 740 
2522 
1901 
116 185 
55 983 
2751 
1917 
89 812 
39 871 
2412 
ff: 
1902 
122 532 
57 934 
2672 
1918 
76 552 
36 111 
2077 
1903 
133 085 
62 397 
2393 
Die Unfallgefahr bei der Forstarbeit und erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen. 
Die Forstarbeit ist sehr gefahrvoll. Von 38 000 bis 46000 Arbeitern, die 
in den bayrischen Staatsforsten beschäftigt wurden, erlitten jährlich, von 1890 
bis 1905, 10 bis 26 Arbeiter bei der Arbeit infolge eines Unfalles den Tod. 
In den preußischen Staatsforsten betrug von durchschnittlich 157 000 Ar 
beitern die Zahl der Getöteten von 1895 bis 1905 32 bis 69 das Jahr. 
In der Unfallstatistik wird leider die Forstwirtschaft mit der Landwirtschaft 
zusammengeführt, so daß man genaue Zahlen über die alljährlich in der Forst 
vorkommenden Unfälle nicht gesondert aufführen kann. Jedenfalls ist aber 
anzunehmen, daß ein ziemlich hoher Prozentsatz aus den folgenden Zahlen 
auf das Konto der Forstarbeiter fallen wird. 
Unfälle in der Land - und For st wirtschaft. 
Die Zahlen von 1918 sind mit den früheren Jahren nicht ohne weiteres 
vergleichbar, da die Provinzen Posen und Elsaß-Lothringen nicht berichtet haben. 
Zur ersten Hilfeleistung in Unglücksfällen werden in 12 Tarifen 
den Arbeitern Verbandskasten und Material geliefert. In 22 Tarifen ist auch 
hierüber leider keine Bestimmung enthalten. Einpfehlenswert ist eine Be 
stimmung in dem hessischen Tarif, nach welcher die Holzhauer durch einen Arzt 
in der ersten Hileleistung bei Unfällen, insbesondere beim Anlegen eines Not 
verbandes unterwiesen werden sollen. Nach diesem Tarif werden den Arbeitern 
Schutzhütten mit Herden und Oesen zur Verfügung gestellt. 
Entschädigung für Beihilfe beim Numerieren und Abposten, 
Mordverrechnung, Lohnzahlung. 
Sehr viel Klage ist geführt worden über die Entschädigung für Nume 
rieren und Abposten. In den meisten Tarifen ist eine Regelung anscheinend 
nicht erfolgt. In 23 Tarifen wird über diesen Gegenstand nichts gesagt. In 
wieweit diese Arbeit in den angeführten 23 Verträgen nicht in Frage kommt, 
entzieht sich unseres Wissens. In den übrigen Tarifen ist eine Regelung ge 
troffen. Die Entschädigung für diese Arbeiten ist in den Tarifen festgelegt. 
Die Lohnauszahlung gab von jeher zu vielen Beschwerden Anlaß. Die 
Geldholer und Anszahler mußten sehr oft von den Arbeitern für ihre Be 
mühungen entlohnt werden. Da oft sehr weite Wege zu den Forstkassen nötig 
waren, entstanden den Arbeitern erhebliche Kosten. In den beiden Tarifen 
für Schwarzburg-Rudolstadt ist diese Angelegenheit erledigt. Für die Unter-
	        
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