Anlagen.
i.
Salztausch-Bertrag zwischen Württemberg und Bayern.
Nachdem in Folge der zwischen dem königl. Würtembergischen Bergrath und
der königl. Bayrischen General Bergwerks-, Salinen- und Münz-Administration ein
wechselseitiger Salz-Austausch den Verhältnissen beider Staaten für angemessen be
funden worden ist, so haben die Unterzeichneten aus Auftrag und im Namen der
so eben genannten königl. Behörden, und zwar von Seiten des Königl. Würtem
bergischen Bergraths, der königl. Würtembergische Bergrath
Ludwig v. Bilfinger, Ritter des königl. Civil-Verdienstordens, und
der königl. Würtembergische Bergrath
Abraham Maier
und von Seite der Königl. Bayrischen General Pergwerks-Salinen-
und Münz-Administration der königl. Bayrische Oberberg- und
Salinen-Rath
Joseph Ludwig von Wolf, Ritter des Königl. Bayrischen Civil-
Verdienstordens
unter Vorbehalt der allerhöchsten Genehmigung folgende Uebereinkunft getroffen.
8 1.
Der unterm 24. Juli 1819 abgeschlossene Kontrakt, nach welchein Würtemberg
in dem Etats-Jahr 1. July
1820/21 12 000 Fässer
1821/22 8 000 „
1822/23 6 000 „
Salz von Bayern käuflich übernimmt, bleibt nach allen seinen Theilen bestehe».
8 2.
Tauschweise gibt Bayern an Würtemberg ab, in Bayrischem Gewicht, den
Zentner zu 120 U würtemberg. Gewicht gerechnet:
a) in dem Etats-Jahr 1. July 1821/22
in Günzburg 5 000 Zentner
in Memmingen 8 000
Zusammen: 10 000 Zentner
b) in dem Etatsjahr 1822/23
in Günzburg 5 000 Zentner
in Memmingen 10 000 „
Zusammen: 15 000 Zentner
o) in dem Jahr 1823/24
in Memmingen 30 000 Zentner