Object: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Dritter Abschni" 
In Zürich wurde die Arbeit von Kindern über 10 Jahren auf 12 Stu 
den beschränkt; im Aargau wurde 1862 die Arbeit von Kinder 
zwischen 13 und 16 Jahren von 12*/, auf 12 Stunden reduziert, 9 
Desterreich 1860 für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren ditto a” 
12 Stunden.!® Welch ein „Fortschritt seit 1770“, würde Macauls} 
„mit Exultation“ aufjauchzen! 
Das „Haus des Schreckens“ für Paupers, wovon die Kapitalsee” 
1770 noch träumte, erhob sich wenige Jahre später als riesiges „A 
beitshaus“ für die Manufakturarbeiter selbst. Es hieß Fabrik. U 
diesmal erblaßte das Ideal vor der Wirklichkeit. 
‚' 6. Der Kampf um den Normalarbeitstag. | 
Zwangsgesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit. Die englisch 
Fabrikgesetzgebung von 1833 bis 1864. . 
Nachdem das Kapital Jahrhunderte gebraucht, um den Arbeif® 
tag bis zu seinen normalen Maximalgrenzen und dann über die® 
hinaus bis zu den Grenzen des natürlichen Tages von 12 Stund“ 
zu verlängern,!% erfolgte nun, seit der Geburt der großen Indust 
im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts, eine lawinenartig gews) j 
same und maßlose Ueberstürzung. Jede Schranke von Sitte 
2. März 1848, erstreckt sich auf alle Arbeitsstätten ohne Unterschied. N “ 
diesem Gesetz war der Arbeitstag in Frankreich unbeschränkt. Er wahl 
in den Fabriken 14, 15 und mehr Stunden. Siehe „Des classes ouvriin 
en France, pendant l’annee 1848. Par M. Blanqui.“ Herr Blanqul, gr 
Cekonom, nicht der Revolutionär, war von Regierungs wegen mit der 
quete [Untersuchung] über die Arbeiterzustände betraut. nn 
180 Belgien bewährt sich auch mit Bezug auf die Regulation des Arbe 
lages als bürgerlicher Musterstaat. Lord Howard de, Welden, englis“ a 
Bevollmächtigter in Brüssel, berichtet dem Auswärtigen Amt in Londol 4 
12. Mai 1862: „Der Minister Rogier erklärte mir, daß weder ein allgem® f 
Gesetz noch Lokalregulationen die Kinderarbeit irgendwie beschränken; gen 
die Regierung sich während der letzten drei Jahre in jeder Sitzung mit @ 
Gedanken trug, den Kammern ein Gesetz über den Gegenstand vorzuleß f 
daß sie aber stets ein unüberwindliches Hindernis fand an der eifersücht'%, 
Angst gegen irgendwelche Gesetzgebung im Widerspruch mit dem Pr 
vollkommener Freiheit der Arbeit!“ 
181 „Es ist sicher sehr bedauerlich, daß irgendeine Klasse von Pers” 
12 Stunden täglich sich abplacken muß. Rechnet man die MahlzeiteP # 
und die Zeit, um zu und von der Werkstatt zu gehen, so beträgt Ben 
der Tat 14 von den 24 Tagesstunden. ... Abgesehen von der Gesun“ pl 
wird niemand, hoffe ich, anstehen, zuzugeben, daß vom moralischen GeS 
punkt eine so gänzliche Beanspruchung der Zeit der arbeitenden Kl 
ohne Unterlaß, vom frühen Alter von 13 Jahren, und in den „freien“ IndU” nd 
zweigen selbst von viel früherem Alter an, außerordentlich schädlich fü 
ein furchtbares Uebel ist. ,.. Im Interesse der öffentlichen MOrS it 
die Aufziehung einer tüchtigen Bevölkerung, und um der großen ar 
des Volkes einen vernünftigen Lebensgenuß zu verschaffen, muß Bl 
gedrungen werden, daß in allen Geschäftszweigen ein Teil jedes AT „x 
iages reserviert werde für Erholung und Muße.“ (Leonhard Hort“ 
‚Reports of Insp. of Fact. for 31st December 1841.“)
	        
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