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Die Heimarbeit und ihre Verbreitung in der Metallindustrie.,
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Zu derjenigen Industrie, die eine ganz bedeutende Anzahl Heimarbeiter
ausweist, gehört auch die Uhrenindustrie des badischen und
württembergischen Schwarzwaldes. Diese Industrie erstreckt sich über
Aurtwangen, Gütenbach, St. Georgen, Kriverg, Lenzkirch,
Wiltingen, sowie noch über die umliegenden Ortschaften obiger
badischer Städte. Im württembergischen Schwarzwald sind es die Orte
Weustadt a. £)., Schwenningen und Schramberg mit Umgebung.
In den genannten Orten werden alle Arten Schwarzwälder Holzuhren
wie sogenannte Jockeles-, Schotten-, Kuckucks-, Wachtel- und
Trompeteruhren, Regulateure, sogenannte Pariseruhren, Uhren amerikanischen
Systems, Kontrolluhren, Jahresuhren und Gasmesser- und
Wasseruhren, sowie Phonographen und Gramophonen verfertigt. Die
Heimarbeit ist in sämtlichen obigen Uhrenbranchen vertreten, am
bäufigsten bei den Uhren amerikanischen Systems. Die männlichen
Heimarbeiter rekrutieren sich vielfach aus früheren selbständigen Kleinmeistern,
die vom Großbetrieb aufgesogen wurden und sich nicht gerne
unter eine Fabrikordnung stellen, sowie aus älteren Arbeitern, die sich
auch nicht gerne schurigeln lassen wollen und zum großen Teile aus
solchen, die noch ein Häuschen und etwas Landwirtschaft ihr Eigen
nennen. Die letzteren wohnen meistens in den Landorten und arbeiten
um einen ganz geringen Lohn. Die weiblichen Heimarbeiter sind
meistens verheiratete Frauen und Witwen. Daß auch die Kinderarbeit
eine sehr verbreitete sein muß, geht aus einer Bekanntmachung
der Schwarzwälder Handelskammer hervor, die diese mit einem Gefühl,
als habe sie den Schulkindern eine recht große Freude bereitet, in
sämtlichen Zeitungen des Schivarzwaldes veröffentlicht. Bekanntlich
dürfen Kinder in solchen Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink
oder Legierungen dieser Metalle verarbeitet werden, nicht beschäftigt
werden. Als Werkstätten werden auch die Räume, die zum Wohnen u. s. w.
dienen, angesehen. Die Handelskammer schreibt, daß ein solches Verbot
sehr nachteilig für die Hausgewerbetreibenden sei. Infolgedessen hat
sie bei der Regierung Schritte unternommen, um dies Verbot aufzuheben.
Der Bundesrat ist dem Gesuch nachgekommen, indem er gestattete, daß
die eigenen Kinder in solchen Werkstätten beschäftigt werden dürfen, in
denen das Sortieren und Zusaminensetzen von Uhrenbestandteilen erfolgt.
Schon lange verlangen die organisierten Arbeiter, daß die Heimarbeiter
unter die Arbeiterschutz- und Versicherungsgesetze gestellt werden sollen,
aber noch nie hat sich die Regierung bewogen gefühlt, dem gerechten
Wunsche der Arbeiter zu entsprechen. Wir zweifeln sehr daran, daß
die Regierung ein solches Entgegenkommen gezeigt hätte, wenn die
Arbeiter mit einem Wunsche gekommen ivären. Dieser Vorfall zeigt
aber wieder, daß die Profitwut auch nicht vor der Ausbeutung der
Kinder Halt macht.
Was die Herstellung von Holzuhren betrifft, so erfolgt diese fast
ausschließlich in der Hausindustrie. Bei diesen Uhren finden wir auch