Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLI. Fahrzeuge. 
327 
Tarifmässige Benennung 
Schweden. 
.Alaschinen, Geräthe und Werkzeuge, nicht | 
besonders aufgeführte | „ . 
Dampfmaschinen und Dampfkessel . , [ 
Nähmaschinen | 
Feuerspritzen mit Zugehör 100 Kronen Werth . 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Maschinen aller Art vertragsm. vom Werthe 8"o. 
In der Amfuhr frei. 
Zoll 
Krön. Oere 
! 
Krön. Oere 
XLI. 
288! 
289 i 
2901 
291 
292 
293 
294 
295 
Fahrzeuge. 
13d: 
13f 
13d 
Oesterreich Ungarn. 
Strassenfahrzeuge : 
Lastwagen und Lastschlitten 
Personenwagen ohne Leder- und Polsterarbeit 
* V 
Anmerkung: Für Schlitten ist hei Kr. 2S9 die HSlfte, 
^bei Nr, 290 zwei Drittel der Gebühr zu zahlen. 
Eisenbahnfahrzeuge (auch Tramwaywagen) : 
Güterwagen 
Ungepolsterte Personenwagen 
Gepolsterte „ 
Schiffe : 
Hölzerne (auch mit Eisen- und Kupferbeschlag) 
Eiserne, auch aus anderen unedlen Metallen, 
Dampfschiffe ] 
Anmerkung zu Nr. 294 u. 29.1 : Utensilien zum Schifffahrts- 
betnebe (z. B. Segel und Segelstangen. Anker und Anker 
ketten, Scbiirsseile, BeiscbifTei, insoweit deren Anzahl den 
gewöhnlichen Bedarf nicht überschreitet, werden nicht ge- 
son^rt verzollt. Andere Inventarstocke, sowie bei Uampf- 
schii^n die liampAnaschinen unterliegen der gesonderten 
tariOnassigen Verzollung. 
In der Amfuhr frei. 
Kg. 
100 
1 Sik. 
Kg. 
100 
100 
100 
fl. kr, 
3 — 
25 — 
30 
per Tonne 
I Tragfähig 
keit 
- : 40 
kr. 
Deutschland. 
Wagen (zwei- und mehrrädrige) und Schlitten: j' ! 
von Holz, rohe, ungefärbte ; 100 
dgl. gefärbte, gefirnisste, gebeizte, polirte !' j 
oder lack irte i 100' 
dgl. mit Eisenbeschlag, Federn etc,; die 
Menge des verarbeiteten Eisens wird abge 
schätzt und als Eisenwaare, der IIolz- 
bestandtheil aber als Wagnerarbeit etc, tarifirt. 
dgl. zum landwirthschafthchen Betriebe, rohe, 
ungefärbte, auch mit Eisenbeschlag ... ! 100 
Anmerkung: Sind derartige Wagen mit eisernen Achsen 1' 
versehen, so sind die letzteren dem Gewichte nach abzu- ' 
schätzen und als Eisenwaaren zu verzollen. Il 
Mk. : Pfg. 
3 ' — 
10 — 
3 — 
die Tonne 
tlOOO Kg.) 
Tragfähigk. 
— 40 
Mk. 
Pfg.
	        
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