Object: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Lade 2 Mark gereichst werden. Geneset er wiederum, unü Treibet 
sein Handwerk, muß er dem Amte die Heisste erstatten Stirbet er 
aber, ohne etwas zu hinterlaßen, es wieder zu geben, unverbunden. 
So cvnkeriren, conkirmiren und bestätigen wir, krast Tragen 
den Obrigkeitlichen Amts, -ieselbige, mit allen übrigen bep den 
Maurern vernünftig und Löblich hergebrachten Gewohnheiten, für 
uns und unsere Luccessoren, in allen und jeden Stücken aufAhrt 
und weise, wie solches am bündigsten und kräftigsten geschehen 
kann und mag, und wollen daß -enselbigen samt und sonders, von 
jedermänniglichen unverbrüchlich nachgelebet werden solle; Gestalt 
wir dann mit allem Ernst unü Nachdruck darüber zu halten, unü 
üem Amte der Maurer, auf üeßen geziemendes Ansuchen, wieder 
die etwanige Übertreter, die hülfliche Hand jedesmahl zu bieten 
uns angelegen sepn lassen werden. Doch, daß wir Uns die Macht 
ausdrücklich üabep vorbehalten, die erteilte Articul sämtlich, oder 
Zum Theil nach Gelegenheit -er Zeit und deren Umstände, zu 
vermindern, zu vermehren, zu ändern und aufzuheben, weßen 
zum Uhrkund wir unser gewöhnliches Stadt-8ecre1hierunter -rücken, 
und durch unsern 8ecreturium es eigenhändig unterschreiben lassen. 
So geschehen Stade den 12 Mai -es eintausend stebenhundert 
und einunözwantzkgsten Jahres. 
Daß vorstehende Articulu mit -er inArcbivo 
L. 8. publico aufbewahrten Abschrift gleichlautend 
stnd, solches beglaubigt, 
SK. Lübbren 
Secr.
	        
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