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II. Oer Geldmarkt.
neu Marktes" mit Rücksicht auf die Güte des Akzeptanten der Fall ist.
Als Geldgeber auf dem offenen Markt erscheinen ferner jene Nlirt-
schaftsorganifationen, die größere Rapitalien ohne Intervention einer
Bank direkt zu verleihen wünschen, aber nicht in ein spezialisiertes Rre-
ditgeschäft eintreten wollen: hieher gehören in manchen Staaten die
Versicherungsgesellschaften, mitunter größere Städte mit zeitweise ver
fügbaren Mitteln, auf manchen Geldmärkten der heimische Staat oder
auswärtige Staaten, ver Staat gibt seine Einnahmen bis zum Zeit
punkt der Verwendung entweder an die Notenbank als Guthaben
— England, Frankreich, Belgien, in Deutschland das Reich — oder
an eine gesonderte Staatsbank: preußische Seehandlung, Cesterreichische
Postsparkasse, in gewissem Sinn auch das amerikanische Treasurg- die
Seehandlung und teilweise die Postsparkasse verwenden die Staats
gelder zum Ankauf von Bankakzepten. Zn neuerer Zeit haben meh
rere Staaten für den Zinsendienst von Anleihen, die sie im Ausland auf
genommen hatten, größere Rapitalbeträge im Gläubigerland zurück
gelassen,- so unterhielt Rußland in Paris und Berlin, Japan und meh
rere englische Kolonien in London ansehnliche Beträge. Italien hatte
bis zum Tripoliskrieg ansehnliche Summen im Ausland als Guthaben,
teils aus lvährungsgründen, teils um einen Reservefonds an aus
wärtigen Zahlungsmitteln im Notfall zu haben. Diese Gelder wur
den regulär auf dem offenen Markt verwendet,- die Seehandlung
und die Postsparkasse sind zentral verwaltete Institute; ihre Organi
sation ist nicht einem regelmäßigen Rreditoerkehr mit kleinen Diskon
teuren angepaßt: es kommt ihnen nicht darauf an, den denkbar höchsten
Zins herauszuwirtschaften, sondern nur die Einnahmen des Staates
für eine bestimmte kurze Zeit sicher anzulegen. Die Seehandlung weiß,
welche Summe der preußische Staat für Zahlungen am 1. Januar be
nötigen wird, und sie mutz die ihr in den vorausgehenden Monaten
zufließenden Einnahmen des Staates so anlegen, daß die vom Staat
am L Januar gebrauchten Beträge ihr in der letzten vezemberwoche
mit absoluter Sicherheit zur Verfügung stehen. Während bei Einlagen
privater Deponenten die Abhebungen durch Neueinlegungen abgelöst
werden, so daß die Kreditbanken regulär % ihrer Vepositensmmne
als feststehend ansehen können, erneuern sich die Guthaben des Staats
entweder überhaupt nicht oder doch nicht sofort. Der russische Staat
unterhält Guthaben zur Zahlung der Schuldzinsen, und wenn durch
Entrichtung einer Rate das Guthaben gekürzt ist, so kann die Auf
füllung desselben entweder erst später (bei Abschluß einer neuen Aus
ländsanleihe) oder gar nicht erfolgen, das letztere in dem Fall, wenn