Full text: Die Reichseisenbahnen

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beeideten Bücherrevisoren ausmachen. Ich glaube, daß eine 
Statistik der nichtbeeidigten oder angestellten Revisoren diesen 
Prozentsatz zuungunsten des „reinen" Berufes noch weiter Herab 
drücken wird, selbst wenn das „Amateurrevisorentum", das sich im 
wesentlichen aus notleidenden oder gebrochenen Existenzen zu 
sammensetzt, ausscheidet. Somit ist eine Erweiterung des Tätig 
keitsfeldes geboten. In erster Linie wird man daraus bedacht 
sein müssen, eine allgemeine Hebung in der Beschäftigung des 
Bücherrevisors herbeizuführen, indem man das Publikum vom 
Wert der ordnungsmäßigen Kontrolle zu überzeugen sucht. Erst 
wenn diese Überzeugung unserer Geschäftswelt in Fleisch und 
Blut übergegangen ist, wenn aus sich heraus dieselbe nach der 
Kontrolle verlangt, dann ist der Grundstock für ein ersprießliches 
Gedeihen des Bücherrevisorenstandes gegeben. 
Die beste Förderung wird den Bücherrevisoren mit der Ver 
nichtung ihrer Konkurrenz, des sich in Gefahr bringender Weise 
ausbreitenden Laientums zuteil, indem man den „Amateuren" 
den beruflich gewappneten Bücherrevisor gegenüberstellt. Auch die 
allgemeine Eröffnung bezw. Heranziehung zum Amte des Konkurs 
verwalters, wie es in ausgedehnterem Maße nur in Preußen 
geschieht, würde den Beruf lebensfähiger gestalten. Auch hieran 
ist die Allgemeinheit stark interessiert, handelt es sich ja bei der 
Konkursverwaltung weniger um die formelle Erledigung des 
Verfahrens als um eine kaufmännische Verwertung und Aus 
nützung des zusamengebrochenen Schuldnervermögens. Daß hierzu 
der Kaufmann und im besonderen Maße der Bücherrevisor be 
rufen ist, bedarf bei aller Hochschätzung des Juristenstandes keiner 
Erörterung. 
Behufs Ausdehnung der beruflichen Tätigkeit wird von den 
Führern der deutschen Bücherrevisorenbewegung (Römer, Beigel) 
die Einführung des obligatorischen Revisors für die Aktiengesell 
schaft bezw. Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht und die Aus 
übung der Revisionspflichten durch freie Bücherrevisorenh geforderte 
Auch erstreben sie den genossenschaftlichen Zusammenschluß ihrer 
Berufskollegen. Geradezu leidenschaftlich aber führen sie den Kampf 
gegen die Revisionsgesellschaften, die sie als ihren Erbfeind be 
trachten. Ich halte es darum für meine Aufgabe, an dieser 
Stelle auf den Kampf näher einzugehen, inwieweit die Revisions 
gesellschaften, deren berufliche Leistungsfähigkeit ich vorn zeigte, 
als solche eine Daseinsberechtigung haben. Bei meiner Betrachtung 
scheiden also die rein treuhänderischen Funktionen aus, für die 
Zu letzterem Punkte befinde ich mich im Widerspruch und verweise auf 
meine im Abschnitt „Die Kontrollorgane der Aktiengesellschaft" entwickelten Ansichten.
	        
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