Post des
Orig.-Tarifes
392
XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Products, etc.
Tarif massige Benennung
Schweden.
Zoll 1
allge
meiner
ver-
trags-
mAssiger
Kg.
Krön.' Oere
Krön. Oere
Chemisch-technische Präparate, nicht besonders
aufgeführt, von 100 Kronen Werth 5“/o.
Hiezu gehören: Citronensalz oder krystallisirte
Citronensäure, Anilinfarben, Asepte, Amikos,
Bleithran, Collodium, Cyankali, Eisenbeize,
Haartinctur, essigsaures Natron und Wein
steinsäure.
Carbolsäure frei.
Farbstoffe und Farben:
Bleiweiss, Zinkweiss und Kremserweiss . . 1
Anders nicht aufgeführte Farben, unzubereitet
oder zubereitet, frei.
Chochenille 1
Indigo, Indigo-Extract und ludigocarmin . . 1
Tusche frei.
Tuschkasten mit Farben und sonstigem Zu
gehör, sowie alle Farben in Muscheln, auf
Glas etc j 1
Anmerkung: Für Kistein, Muscheln und Qlae wird kein
Abzug am Gewicht gemacht.
Buch- und Steindruckerschwärze frei.
Buch-, Stein- und Kupferdruckfarbe . . . .
Beinschwarz, Knochenkohle, Kussschwarz . .
Leim, Hausenblase und Gelatine
Andere Sorten
Kitt •
Stärke von Weizen und andern vegetabilischen
Stoffen
Pappe
Weinhefe, getrocknete frei.
Hefe aller Art frei.
Lack
Firniss
1
1
1
1
1
1
1
1
1
5
80
20
80
— 7
— 2
— 70
— i 10
— 5
— 14
— 5
47
25
I
Anmerkung: Spiritus mit einem unbedeutenden Zusatz von
Harz wird wie Branntwein verzollt.
Tintenpulver und Tintensubstanz
Tinten zum Schreiben sammt Gefässe . . . .
Stiefelwichse, Schwärze und Kienruss . . . .
Apothekerwaaren:
Alle im Tarif aufgeführten Artikel in reinem
oder zusammengesetztem Zustande, welche
von den Apothekern oder Denjenigen ein-
geiührt werden, welche von der Medicinal-
Direction die Erlaubniss haben, mit solchen
Waaren Handel zu treiben, der Akademie
der Wissenschaften und der Universitäts-
Fakultät gehörenden oder auch von Ge
lehrten zum Gebrauche bei wissenschaftlichen
Arbeiten oder von dem Commerzcollegium
zu Prüfungszwecken, oder schliesslich von
Kaufleuten, welche nachweisen, dass diese
Waaren zur Fabrikation anderer Waaren
nothwendig sind, frei.
1
1
1
35
6
5