fullscreen: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post des 
Orig.-Tarifes 
392 
XLV und XLVI. Chemische Hilfsstoffe, chemische Products, etc. 
Tarif massige Benennung 
Schweden. 
Zoll 1 
allge 
meiner 
ver- 
trags- 
mAssiger 
Kg. 
Krön.' Oere 
Krön. Oere 
Chemisch-technische Präparate, nicht besonders 
aufgeführt, von 100 Kronen Werth 5“/o. 
Hiezu gehören: Citronensalz oder krystallisirte 
Citronensäure, Anilinfarben, Asepte, Amikos, 
Bleithran, Collodium, Cyankali, Eisenbeize, 
Haartinctur, essigsaures Natron und Wein 
steinsäure. 
Carbolsäure frei. 
Farbstoffe und Farben: 
Bleiweiss, Zinkweiss und Kremserweiss . . 1 
Anders nicht aufgeführte Farben, unzubereitet 
oder zubereitet, frei. 
Chochenille 1 
Indigo, Indigo-Extract und ludigocarmin . . 1 
Tusche frei. 
Tuschkasten mit Farben und sonstigem Zu 
gehör, sowie alle Farben in Muscheln, auf 
Glas etc j 1 
Anmerkung: Für Kistein, Muscheln und Qlae wird kein 
Abzug am Gewicht gemacht. 
Buch- und Steindruckerschwärze frei. 
Buch-, Stein- und Kupferdruckfarbe . . . . 
Beinschwarz, Knochenkohle, Kussschwarz . . 
Leim, Hausenblase und Gelatine 
Andere Sorten 
Kitt • 
Stärke von Weizen und andern vegetabilischen 
Stoffen 
Pappe 
Weinhefe, getrocknete frei. 
Hefe aller Art frei. 
Lack 
Firniss 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
5 
80 
20 
80 
— 7 
— 2 
— 70 
— i 10 
— 5 
— 14 
— 5 
47 
25 
I 
Anmerkung: Spiritus mit einem unbedeutenden Zusatz von 
Harz wird wie Branntwein verzollt. 
Tintenpulver und Tintensubstanz 
Tinten zum Schreiben sammt Gefässe . . . . 
Stiefelwichse, Schwärze und Kienruss . . . . 
Apothekerwaaren: 
Alle im Tarif aufgeführten Artikel in reinem 
oder zusammengesetztem Zustande, welche 
von den Apothekern oder Denjenigen ein- 
geiührt werden, welche von der Medicinal- 
Direction die Erlaubniss haben, mit solchen 
Waaren Handel zu treiben, der Akademie 
der Wissenschaften und der Universitäts- 
Fakultät gehörenden oder auch von Ge 
lehrten zum Gebrauche bei wissenschaftlichen 
Arbeiten oder von dem Commerzcollegium 
zu Prüfungszwecken, oder schliesslich von 
Kaufleuten, welche nachweisen, dass diese 
Waaren zur Fabrikation anderer Waaren 
nothwendig sind, frei. 
1 
1 
1 
35 
6 
5
	        
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