Full text : Russlands Bankerott

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Vorbild  der  französischen  Verwaltungsjuristen
in  der  Aufnahme  einer  Anleihe  nicht  einen
privatrechtlichen  Vertrag,  sondern  einen  Verwaltungsakt ­
  erblickt,  dann  wird  man  einer
Aenderung  der  einzelnen  Bestimmungen  ganz
anders  gegenüberstehen.  Eine  Umwandlung
eines  vereinbarten  Verwaltungsaktes  erfordert ­
  freilich  Zustimmung  des  anderen,  aber
nicht  als  gleichberechtigten  Kontrahenten  —
und  sie  ist  ferner  im  Fall  der  Existenzgefährdung ­
  des  Staates  selbst  ohne  diese  Einwilligung ­
  gestattet.
Wie  weit  man  aber  auf  diesem  Gebiet,
das  teils  dem  Verwaltungs-,  teils  dem  Völkerrecht, ­
  also  den  wenigst  geklärten  Gebieten
der  Jurisprudenz  angehört,  von  „Recht"
sprechen  kann,  ist  sehr  zweifelhaft,  sicherlich
gibt  es  aber  keine  Instanz,  die  die  etwa
gefährdeten  Rechte  der  Glänbigerschaft
schützen  würde;  mit  britischer  Aufrichtigkeit ­
  hatte  1848  Lord  Palmerstone  den  Grundsatz ­
  der  englischen  Regierung  gegenüber  auswärtigen ­
  Bankerotten  ausgesprochen:  „1t  is
for  the  British  Government  entirely  a  question
of  discrelion  and  by  no  means  a  question  of
international  right,  whether  they  should  or  should
not  make  this  matter  the  Subject  of  diplomatic
negotiation“  —  das  heißt  zu  deutsch:  „Die
kleinen  Diebe  hängt  man  auf,  die  großen
läßt  man  laufen."  Gegen  die  Türkei,  Mexiko,
Tunis,  Venezuela,  die  mittelamerikanischen
Republiken  unternahm  man  kriegerische  Interventionen, ­
  niemals  aber  gegen  eine  Großmacht, ­
  und  das  kann  namentlich  im  Falle
Rußland  nicht  sein,  wo  die  am  schwersten  betroffenen ­
  Staaten  Frankreich  und  Belgien
sind,  denen  alle  Mittel,  an  Rußland  heranzukommen, ­
  fehlen.  Aber  ebensowenig  sind
Repressalien  anderer  Art  möglich:  in
letzter  Linie  würde  freilich  eine  Couponsteuer
eine  Verschlechterung  unserer  Zahlungsbilanz ­
  bedeuten  und  könnte  uus
diesem  Grund  mit  zollpolitischen  Feindselig-
            
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