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Zukunftshoffnung des Zarenreichs ernstlich
gefährdet werden, und reicht auch keineswegs
zur Deckung der gegenwärtigen budgetären
Das russische Anforderungen aus; mit neuer Anleihe
Danaidenfaß die Lücke verstopfen, heißt den
Bankerott hinausschieben, nicht
ihn vermeiden; so bleibt der Finanzverwaltung
als ehrenhaftes und sicheres
Mittel nur die Verständigung mit den Gläubigern,
das Arrangement.
Wir haben es für unsere Pflicht gehalten,
die kommenden Möglichkeiten zu überschauen
und uns über die Situation zu orientieren,
um die Mittel anzugeben, mit denen wir uns
schädliche Formen des einseitigen Bankerotts
abwehren, und die Grenzen zu bestimmen, bis
zu denen unsere Einwilligung bei Vergleichsverhandlungen
gehen darf. Sollte das Zarenreich
über die Krise ohne Bankerott hinwegkommen
obwohl das nur einen Aufschub
bedeutet —, so haben wir doch nicht nutzlose
Arbeit geleistet; wie man während des
Marokko-Konflikts für alle Fälle rüsten mußte,
so müssen wir Rußland gegenübervorbereitet
sein, um in Ruhe den künftigen
Ereignissen entgegensehen zu können?)
Literatur:')
Allgemeine über Staatsbankerotte im Artikel „Staatsbankerott
im Handwörterbuch der Staatswiffenschaften",
sernerRoscher-Gerlach: „System derFinanzwiffenschaft § 129",
Ad. Wagner: „Finanzwiffenschaft", Korn: „Staatsschuldentilgung
und Staaisbankerott".
Für die ältere Zeit: Baumstark: „Staatskredit,
Staatsschuld, Staatspapiere", 1833. Hock: „Öffentliche
Abgaben." Nebenius: „Der öffentliche Kredit."
Die einzelnen Bankerotte: Rußland: Bloch,
„Les finances de la Russie“, Paris 1899. Zielinski,
„Der Rubel jetzt und vor hundert Jahren", Jena 1898. —
Oesterreich: Beer, „Der Staatshaushalt Oesterreichs."
Adolf Wagner, „Ordnung des österreichischen Staatshaushalts."
Springer, „Geschichte Oesterreichs." — Türkei:
Brunswick, „Le banqueroute turque“, Paris 1875. Morawitz,
„Les finances de la Turquie“, Paris 1902. —
Serbien: Durenberger, „Die Staatskontrolle in Serbien"
(in deutscher Sprache), Paris 1902. — Griechenland: