Full text: Russlands Bankerott

70 
ein Apostel der Aufklärung, die Urenkel, denen 
aus dem Taufbecken das Adelsprädikat erwuchs, 
Kämmerer der Volksverdummung. Ein 
Treppenwitz der Historie! Aber Pietät und 
Sentimentalia sind nun einmal keine Eeschäfts- 
prinzipien, und wenn selbst Rothschild, der 
allen Antisemiten als „Oberjude" gilt, den Be 
drückern seiner Glaubensbrüder seine Hilfe leiht, 
weshalb sollen die Enkel Moses Mendels 
sohns nicht Posbjedonozews Klingelbeutel 
füllen? Ich bin überzeugt, die Herren 
v. Mendelssohn und ihr Sozius Herr Fischl 
glauben an die Zukunft Rußlands. Aber selbst, 
wenn all die Enthüllungen der letzten beiden 
Jahrzehnte an ihnen nicht eindruckslos vorüber 
gegangen sein sollten, jetzt können sie nicht mehr 
zurück. Mit den Darlehen an die Staaten ist 
es wie mit der bösen Tat, „die, fortzeugend. 
Böses muß gebären". Man muß immer wieder 
neues Geld hineinstecken, um das alte einst 
wiederzubekommen oder intakt zu erhalten. 
Vielleicht — ich weiß es nicht, stelle es nur als 
Eventualfall hin — wäre es Mendelssohns sehr 
recht gewesen, wenn die Reichsregierung sich 
mit Rücksicht aus ihre eigenen desolaten Finanzen 
weniger zuvorkommend gegenüber dem russischen 
Werben verhalten hätte.' Aber nachdem Deutsch 
lands Kapitalisten einmal an Rußland ver 
schachert waren — ähnlich wie man einst 
preußische Landeskinder an England verkauft 
hat —, mußten Mendelssohn & Co. die Ver 
mittler spielen, ob sie wollten oder nicht. 
Hätten sie nein gesagt, manch einer von denen, 
die jetzt gar tugendsam beiseite stehen, hätte 
sich an ihre Stelle gedrängt, und Mendelssohns 
hätten nicht nur eine lukrative Geschäfts 
verbindung, sondern auch einen Teil ihrerGloriole 
verloren. 
Ich kann aus diesen Erwägungen heraus 
auch den zahlreichen Börsenstimmen nicht bei 
pflichten, die dem Hause Mendelssohn & Co. die 
bloße Tatsache der Emission einer neuen russischen 
Anleihe schon als Verbrechen anrechnen möchten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.