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ZWEITER TEIL
8 5. — Die sanitäre Ausrüstung der Versicherungsträger
In Staaten, wo die Krankenkassen für den ärztlichen Dienst
verantwortlich sind, haben sie ein moralisches und. wirtschaftliches
Interesse daran, die Krankenpflege so zu gestalten, dass sie den
Kranken ehestens wiederherstellt und die Versicherungsmittel
nicht über das notwendigste Mass in Anspruch nimmt. Die Pflege,
welche der im Sprechzimmer oder im Hause des Kranken be-
handelnde Arzt gewähren kann, wird nicht immer ausreichend
sein, um den Heilerfolg zu sichern. Wie die Begüterten haben die
Versicherten Anspruch darauf, an den Fortschritten der ärztlichen
Spezialisierung und. der Behandlungsmethoden teilzunehmen,
Anfänglich konnten sich die Krankenkassen nur der allge-
meinen sanitären Ausrüstung ihres Landes bedienen. Sie sorgten
für die Krankenanstaltspflege, für die Beistellung der Arzneien
und therapeutischen Behelfe durch die Apotheken oder Ärzte.
Kraft Gesetzes oder auf Grund besonderer Vereinbarungen genies-
sen die Krankenkassen als gemeinnützige Anstalten besondere
Vorteile, die in Abschlägen von den Verpflegungssätzen der öffent-
lichen Krankenhäuser und von der Arzneitaxe zum Ausdruck
kommen.
Indes hält die Entwicklung der allgemeinen sanitären Aus-
cüstung weder ihrer Güte noch ihrer Menge nach immer Schritt
mit den besonderen, durch die Familienkrankenpflege schnell stei-
genden Bedürfnissen der Krankenkassen. So werden die Kranken-
kassen veranlasst, sich im Wege der Eigenversorgung jene Dienst-
leistungen und Gegenstände zu verschaffen, deren. sie im Interesse
der Kranken bedürfen. Sie gehen daran, sich ihre eigene sanitäre
Ausrüstung anzulegen und machen sich so zumindest teilweise
anabhängig von der allgemeinen sanitären Ausrüstung des
Landes...
Das Gesetz gibt ihnen hierzu die Möglichkeit. In zahlreichen
Ländern mit obligatorischer Krankenversicherung sind die Kran-
kenkassen oder deren Verbände unter gewissen Voraussetzungen
ermächtigt, Heilanstalten, Ambulatorien, Zahnheilstellen, Mut-
terschaftsberatungen und Säuglings-Fürsorgestellen, Kuranstalten,
Apotheken und Genesungsheime anzulegen und zu verwalten.
So sind die Krankenkassen in der Lage, den Versicherten und
ihren. Familien moderne Methoden der Diagnose und Behandlung
zugute kommen zu lassen.