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fte. Schwerwiegend aber war die Einschränkung der
st, daß bei der außerordentlich hohen Inanspruchnahme
jssteuern von mehr als 10°/o auch mehr als 50°/o
issteuer erhoben werden dürfen in der Weise, daß sie
Zöllen nur bis zu 7 5°/o herangezogen werden solle.
)er ersten Beratung in der Ersten und der in der
^ immer hatte die Regierung durch eine neue Erhebung
>aß in nicht weniger als 887 Gemeinden des Landes
^-»hr als 10 °/o der Ertragskataster erhoben würden,
aus dieser Ueberlastung der Ertragssteuerpflichtigen zu
ß um so mehr die stärkere Inanspruchnahme der Einuer
geboten sei, stellte sich die Regierung auf den
und die Mehrheit der Zweiten Kammer folgte ihr
man eine unbegrenzte Höherbelastung der Einkommensvieler"
Gemeinden nicht habe gewähren wollen. Weil
^gerechte Lastenverteilung einen viel größeren Umommen,
als man vorausgesetzt hatte, mußte das Maß
reduziert werden! Diese Logik verstehe wer kann,
m so schlecht motivierten Zurückweichen vor der Ersten
ar es kein Wunder, daß diese sich noch nicht zufrieden
u mehr herauszuschlagen suchte. Sie ließ nun zwar
are Dienst- und Berufseinkommenssteuec fallen, hielt
^"ier Voraurbelastung der Ertragskataster von 4°/o fest,
ierpflichtung zur Erhebung der Einkommenssteuer
o/o, sondern erst bei 6°/o Ertragssteuer zu und lehnte
ordentliche Höherbelastung der Einkomnieiissteuer in
stecht gestellten Gemeinden ab. In dun verhältnisichtigen
Punkte der Vorausbelastung hielt hierauf die
Dinier an den beschlossenen 2°/o fest, dagegen gab sie
sezüglich der Grenze, an der die Verpflichtung zur
er Einkommenssteuer eintreten soll, sondern auch in
m Frage der stärkeren Belastung der Einkommens-:
en Fall der ausnahmsweisen Ueberlastung der Ertrags-!
Standesherren wieder nach. Namentlich gegen dieses
\ 'weichen wurde von der sozialdemokratischen Fraktion
--ister Widerspruch erhüben. Hierbei zeigte sich die
aerlässigkcit der Mittelstandsretter sehr eklatant. Vor-:
gelverbliche und bäuerliche Mittelstand wird durch
Z ltnismäßig hohen Erlragssteuern aufs schwerste be-/:
ihm spielt auch die Besteuerung der Pfandschulden
J Rotte. Würde nun zum Zwecke der Entlastung der
mehr Prozent in Anspruch ginommenen Ertrags-