Die Bevölkerungsdichte in Südhannover und deren Ursachen, 87
V, 80—100
VI. 100—150
VII. 150—200
VILlI. über 200
\
| gut bevölkert
stark bevölkert.
ec) Gruppenbildung und Kontrollrechnung auf der Karte.
Die Gruppenbildung geschah auf Grund unserer Dichteskala, wobei
das Ziehen der begrenzenden Kurven durchaus in Anlehnung an
die von Sprecher beschriebene Methode!) erfolgte. „Es liegt dem
gesamten Kurvensystem ein genaues Studium der topographischen Karte
zu Grunde, wobei neben der Situation der Wohnorte auch die Gestaltung
des Terrains und die Art der Bodenbenutzung (Wald oder
Kulturland) als ebenbürtige Faktoren zu Rate gezogen wurden.“ Um
der Willkürlichkeit, die bis zu einem gewissen Grade ja sicherlich in
dieser Methode liegt, möglichst zu steuern, wendete auch ıch die ebenfalls
von Sprecher vorgeschlagene Kontrollrechnung an, die darin besteht,
daß „die aus der Dichtekarte hervorgehende Bewohnerzahl des politischen
Bezirkes mit der wirklichen verglichen und wenn nötig korrigiert
wurde“ ?).
Als Beispiel führe ich den Kreis Göttingen (Stadt und Land) an.
Dieser (rund) 507 gkm mit 58042 Bewohnern (1895) umfassende Bezirk
zerfällt neben dem 136 qkm Fläche bedeckenden Waldareal in
5 Dichtegruppen, und zwar besitzen diese,nach der ersten Abschätzung
auf der Dichtekarte folgende Flächen und Bewohnerzahlen.
136 qkın Wald Dichte
2
50
200
70
64
10
3
0- 1
3 Y
a? - Mitte
x Bew.
68
20
0
74
Bewohner
MO
ü Iu
100--150
200— 27
‚ Stadt Göttingen —
A
5 UF
535 akm
Stadt und Landkreis Göttingen = 59 144 Bewohner.
Dies ergiebt gegenüber den thatsächlichen Verhältnissen (507 qkm
mit 58042 Bew.) eine Differenz von + 28 qkm und + 1102 Bewohnern.
Während die Flächendifferenz bei der Unsicherheit der
Flächenbestimmung für die gesamte Kreisfläche auf einer Karte
1:300000 nicht zu groß ist, machte das starke Zuviel der Bewohner
aber eine Korrektur der Kurven nötig, bei der die stärker bevölkerten
Gebiete an Flächenausdehnung zu verringern waren. Nachdem dies
geschehen, ergab sich bei erneuter Abschätzung folgendes Resultat:
ı) Sprecher, S. 12.
?) Ebenda.