fullscreen: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XI. Fette. 
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Tarifmässige Benennung 
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dien der Schmelz- beziehungsweise der Er 
starrungspunkt der durch Verseifung daraus ge 
wonnenen Fettsäuren mindestens 31o (Schmelz 
punkt) beziehungsweise 29o(Erstarrungspunkt) 
Beaumur beträgt, ebenso die Schmelzrück 
stände (der Schmelzsatz, die Graben, Grieben 
oder Griefen) verstanden. Gepresster Talg 
(Presslinge, Presstalg) ist der aus dem frischen 
Rindstalg nach Ahpressen des weichen, flüssi 
gen Fettes (Oleomargarin zur Kunstbutter 
fabrikation) erhaltene feste Fettstoff in ge 
wöhnlich tafelförmigen oder gebrochenen flachen 
Stücken. Derselbe unterscheidet sich schon 
durch den noch stark hervortretenden Talg 
geruch, Fettigkeit und Knetbarkeit von der 
härteren, trockenen, nahezu geruchlosen Stea 
rinsäure; in Zweifelsfällen dient zur sicheren 
Unterscheidung Salmiakgeist oder Alkohol, in 
welchen Stearinsäure gelöst wird, Presstalg 
dagegen theilweise ungelöst bleibt. 
Palmöl u. Cocosnussöl, festes, vegetabilischer Talg 
Bei der Einfuhr zur See . 
NB. Unter vegetabilischem Talg (Nr. 70) werden 
solche Pflanzenfettstoffe verstanden. welche 
eine dem Palmenfett und Cocostalg (Palm 
butter, Cocosbutter) ähnliche Beschaftenheit 
haben und wie diese Verwendung finden. Da 
bin gehören : Illipeöl (Ellipe- oder Bassiaöl). 
Carapaöl, Galambutter (Sheabutter), Masura- 
talg, Vateriatalg (Pinientalg, mehr oder weni 
ger weis s oder gelb), Virolatalg. Tschula oder 
chinesischer vegetabilischer Talg (grün oder 
grünlichweiss) u. dgl. 
Fette und Fettgemenge, nicht besonders benannte, 
Fischthran 
NB. Als Fette, nicht besonders benannte (Nr. 71), 
sind zu tarifiren; Abschöpf-, Abwasch-, Klauen-, 
Knochen- und Wollwaschfett, Beinmark, De- 
gras ((järberfett) u. dgl., ferner Fisch- und 
Robbenspeck, Oleomargarin, Elain und Elain- 
säure (Olein, Oleinsäure) und andere nicht 
besonders benannte Fettsäuren, 
Wagenschmiere, feste, fette, d. i. Mischungen 
fester oder schmieriger Fettsubstanzen, welche 
auch Graphit, alkalische Erden, Alkalien, Theer, 
Harz- und mineralische Schmieröle, fette Oele 
und andere ähnliche Stoffe enthalten können 
und bei gewöhnlicher Temperatur mindestens 
butterartige schmierige Consistenz haben, sind 
gleichfalls nach Nr. 71 zu behandeln. 
Flüssige Fette und Fettgemenge, d. i. solche, 
welche bei 12« Réaumur keine Consistenz 
mehr behalten und nicht namentlich tarifirt 
sind, sind wie Oele, fette, res^iective Mischungen 
solcher Oele nach Tarifclasse XII zu behandeln. 
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