fullscreen: Die Ausschließung der Land- und Forstwirte aus dem Handelsrecht

gesagt. Manche bilden einen Uebergriff, Landwirtschaft“, 
unter den sie die Forstwirtschaft mitverstanden haben 
wollen. Dies wird schon nahegelegt durch die erste 
Silbe „Land“, auch spricht der historische Grund ehe⸗ 
maliger Verbundenheit dafür, sowie ferner der rein 
naturwissenschaftliche Gesichtspunkt, dem es widerstrebt, 
zwischen Pflanzen und Bäumen eine begriffliche Ro— 
ordination anzunehmen. 
Die Bearbeiter des 83 haben bisher meist! die De— 
finition benützt, Forstwirtschaft sei die zur Erzeugung 
und Gewinnung von Waldprodukten auf planmäßiges 
Auf- und Abforsten gerichtete Tätigkeit. 
Aber dieser Begriff beantwortet auch nicht die Streit⸗ 
fragen, obwohl man, wie zugegeben ist, im Regelfall 
mit ihr auskommt. Aber schon die Frage, wie es z. B. 
mit den Baumschulen steht, vermag sie nicht zu beant— 
worten. J 
Der entscheidende Wegweiser bleibt die soziologische 
Betrachtung der betreffenden Kreise, um derentwillen 
damals der 8 3 geschaffen wurde. Mit vorgefundenen 
Definitionen kann man nicht arbeiten. Und wenn 
und soweit die bisherigen Autoren aufgrund solcher 
vorgefundenen Definitionen zu befriedigenden Resul— 
taten gelangt sind, so bleibt die Frage, woher sie mußten, 
welche der zur Verfügung stehenden Definitionen sie 
wählen sollten? Sie haben also die Definitionen auch 
nicht gefunden, sondern letzten Endes gemacht. Wir 
wollen uns eine Definition bewußt bilden durch eine 
Anschauung des innerlich Notwendigen. 
Da sei zunächst einmal gesagt, daß eine Trennung 
zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft dem Sinn 
des 8 3 nicht entspricht?. Wir haben es hier mit einem 
Sammelbegeriff zu tun. Wir haben nicht getrennt da— 
So v. Bülow, a. a. O. S. 183; Marxheimer S. 118. 
J M. ausdrücklich Klich a. a. O. S. 83 und v. Bülow a. a. O. 
186.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.