gesagt. Manche bilden einen Uebergriff, Landwirtschaft“,
unter den sie die Forstwirtschaft mitverstanden haben
wollen. Dies wird schon nahegelegt durch die erste
Silbe „Land“, auch spricht der historische Grund ehe⸗
maliger Verbundenheit dafür, sowie ferner der rein
naturwissenschaftliche Gesichtspunkt, dem es widerstrebt,
zwischen Pflanzen und Bäumen eine begriffliche Ro—
ordination anzunehmen.
Die Bearbeiter des 83 haben bisher meist! die De—
finition benützt, Forstwirtschaft sei die zur Erzeugung
und Gewinnung von Waldprodukten auf planmäßiges
Auf- und Abforsten gerichtete Tätigkeit.
Aber dieser Begriff beantwortet auch nicht die Streit⸗
fragen, obwohl man, wie zugegeben ist, im Regelfall
mit ihr auskommt. Aber schon die Frage, wie es z. B.
mit den Baumschulen steht, vermag sie nicht zu beant—
worten. J
Der entscheidende Wegweiser bleibt die soziologische
Betrachtung der betreffenden Kreise, um derentwillen
damals der 8 3 geschaffen wurde. Mit vorgefundenen
Definitionen kann man nicht arbeiten. Und wenn
und soweit die bisherigen Autoren aufgrund solcher
vorgefundenen Definitionen zu befriedigenden Resul—
taten gelangt sind, so bleibt die Frage, woher sie mußten,
welche der zur Verfügung stehenden Definitionen sie
wählen sollten? Sie haben also die Definitionen auch
nicht gefunden, sondern letzten Endes gemacht. Wir
wollen uns eine Definition bewußt bilden durch eine
Anschauung des innerlich Notwendigen.
Da sei zunächst einmal gesagt, daß eine Trennung
zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft dem Sinn
des 8 3 nicht entspricht?. Wir haben es hier mit einem
Sammelbegeriff zu tun. Wir haben nicht getrennt da—
So v. Bülow, a. a. O. S. 183; Marxheimer S. 118.
J M. ausdrücklich Klich a. a. O. S. 83 und v. Bülow a. a. O.
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