Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

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Vorrede.

gegenstellen,  verbietet  eine  schematische  Beurteilung  ganz  von  selbst.
Je  länger  und  intensiver  ich  mich  mit  finanzwissenschaftlichen  Problemen ­
  beschäftige,  desto  mehr  komme  ich  zu  der  Überzeugung,  daß
sie  in  erster  Linie  Aufgaben  der  nüchternen  Staatsraison  stellen  und
nur  ganz  sekundär  wissenschaftlicher  Natur  sind."  Damit  glaube
ich  hinreichend  deutlich  erklärt  zu  haben,  warum  ich  nicht  in  die
Kammerverhandlungen,  denen  es  obliegt,  das  verantwortungsvolle
Werk  einer  kommunalen  Steuerreform  zu  verabschieden,  eingreifen
wollte.  Wenn  man  mir  nun  unter  Verkennung  meiner  guten  Absichten
und  in  irrtümlicher  Auslegung  meiner  bisherigen  Reserve  zuruft:
„Heraus  mit  Eurem  Flederwisch!"  so  lasse  ich  mir  das  nicht  gerne
noch  einmal  sagen,  wenn  es  mir  auch  so  geht,  wie  dem  guten
Valentin  seinem  ungleichen  Gegner  gegenüber.  Insofern  bitte  ich,
meine  Gelegenheitsschrift  auch  als  eine  Verteidigungsschrift  aufzm
fassen,  die  nicht  herausgekommen  wäre,  wenn  man  mich  nicht  wiederholt ­
  gedrängt  hätte.  Viel  praktischen  Zweck  hat  allerdings  meine
Broschüre  auch  jetzt  nicht.  Es  liegt  mir  nach  wie  vor  fern,  die
schwebenden  Verhandlungen  stören  und  an  zuständiger  Stelle  Eindruck ­
  machen  zu  wollen.  Das  ist  bei  den  heutigen  politischen  Zuständen, ­
  namentlich  der  parlamentarischen,  gänzlich  ausgeschlossen.
Ich  gebe  mich  keinerlei  Illusionen  hin,  daß  ich  mit  den  hier  ausgesprochenen ­
  Bedenken  gegen  das  vorgeschlagene  Steuersystem  irgend
etwas  anderes  ausrichten  werde,  als  daß  ich  in  den  demnächstigen
Kammerverhandlungen,  wo  ich  nicht  weiter  Red'  und  Antwort  stehen
kann,  von  allen  Seiten  als  der  politisierende  Gießener  Professor,  der
aus  der  Studierstube  heraus  Steuerpolitik  zu  treiben  sich  anmaßt,
von  oben  herab  abgetan  werde.  Ich  möchte  aber  wenigstens  beweisen, ­
  was  ich  bereits  in  jener  Versammlung  behauptet  habe,  daß
ich  nicht  mehr  Theorie  treibe,  als  andere,  die  sich  und  anderen  vorreden, ­
  sie  seien  die  allein  pfiffigen  Steuerdiplomaten.  Für  eventuelle ­
  sonstige  Anzapfungen  in  der  Kammer  quittiere  ich  bereits  jetzt
mit  gebührendem  Gleichmut  und  mit  der  köstlichen  Bismarckianischen
Tröstung:  „Nescio  quid  mihi  magis  farcimentum  sit!“
Gießen,  den  5.  April  1905.

Biermer.
            
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