Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Wirtes  fast  ausschließlich.  Die  Speisen  müssen  fast  ohne
Nutzen,  manches  Mal  unter  dem  Einkaufspreis  hergegeben  '
werden,  sie  sind  die  Zugmittel.  Das  alles  erklärt  die  Preisunterschiede ­
  von  Provinz  zu  Provinz.
Nun  ein  Wort  über  die  wirtschaftlicheLage  von  Gastwirt  und
Wirtsgewerbe.  Auch  das  Gastwirtsgewerbe  war  einmal,  gleich
wie  das  der  Brauerei  ein  lohnendes.  Auch  hier  hat  sich  das
geändert.  Ausnahmen  bestätigen  nur  die  Regel.  Jeder,  gleichviel ­
  aus  welcher  Lebensstellung  er  gekommen,  ob  er  mit  Glück
oder  Unglück  gearbeitet,  jeder  fühlt  sich  immer  noch  berufen,  es
auch  einmal  im  Gastwirtsgewerbe  zu  versuchen.  Dabei  führt  ja
natürlich  auch  dieser  Wechsel  manches  Mal  zum  Guten.
Oft  geschieht  dies  jedoch  sehr  zu  ungunsten  des  Gewerbes.  Zu
einem  ordentlichen  Gastwirt  gehört  ein  sehr  tüchtiger,  fleißiger,
sparsamer  und  mit  seinem  Geschäft  vertrauter  Mann.  Dieser
allgemeine  Andrang  zum  Gastwirtsgewerbe  führte  nun  —  wie
natürlich  —  auch  hier  zum  Überbieten.  Der  uns  zur  Verfügung
stehende  Raum  versagt  es,  näher  auf  diesen  Gegenstand  einzugehen. ­
  Hier  sei  deshalb  nur  festgestellt,  daß  in  ganz  Deutschland
das  Gastwirtsgewerbe  im  allgemeinen  ein  weniger  lohnendes
geworden  ist,  und  daß  dieses  Gewerbe  vielfach  sehr  schwer  um
seine  Existenz  ringen  muß.  Es  ist  denn  auch  voll  begründet,
wenn  in  der  Berliner  Protestversammlung  des  norddeutschen
Braugewerbes  gegen  die  Brausteuererhöhung  vom  10.  Dezember ­
  1905  der  erste  Vorsitzende  des  Bundes  deutscher  Gastwirte, ­
  Herr  Steher-Leipzig,  verkündete:
„Im  Namen  des  von  mir  vertretenen  Bundes
deutscher  Gastwirte  mit  40  000  Mitgliedern  erkläre  ich
mich  mit  dem  Vorstand  des  Deutschen  Brauerbundes
vollkommen  einverstanden.  Wir  gehen  Hand  in  Hand
mit  Ihnen  und  erklären,  daß  wir  die  Brausteuer
bzw.  die  Erhöhung  derselben  nicht  tragen  können,
sondern  daß  wir  sie  auf  die  Konsumenten  abwälzen ­
  müssen,  sei  es  in  der  Art,  daß  wir  sie
aufs  Bier  aufschlagen,  sei  es  in  der  Art,  daß  wir  sie
auf  die  Speisen  aufschlagen,  jedenfalls  müssen  die
Konsumenten  sie  tragen,  wir  können  sie  nicht
tragen."
Betrachten  wir  nun  unsere  hiesigen  Verhältnisse  bezüglich
der  Bierfrage  etwas  näher.  Wir  haben  eS  da  —  im  allgemeinen ­
  —  mit  vier  verschiedenen  Verkaufspreisen  für  hiesige
Lagerbiere  zu  tun.  Es  werden  bei  uns  abgegeben:
1.  S /to  Liter  zu  10  Pf.  —  20  Mk.  fürs  Hektoliter
2.  7.o  „  12  „  =  24
3.  7t.  13  „  =  26
4.  7.0  »  n  10  „  =  25  „
            
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