Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Sollte in diesem Kampfe Bayern den Sieg davontragen, 
fo wird auch den thüringischen Brauereien geradezu 
der Gnadenstoß versetzt. Man hätte hier auf Grundlage der 
tatsächliche!: Verhältnisse vorgehen sollen, dann hätte man 
sicher diesen schweren Fehler gegen die an der bayerischen 
Grenze gelegenen norddeutschen Brauereien vermieden. Die 
Abgabe von 2 Mk. war keinesfalls zu hoch, sonst hätte sich 
die Einfuhr bayerischer Biere nach Norddeutschland nicht so 
wesentlich heben können. Sie stieg von 610 000 bl im Jahre 
1874 ans 2 588 000 hl int Jahre 1903. Es liegt somit auch 
nicht der geringste Anlaß vor, diese Verhältnisse noch weiter 
zugunsten von Bayern und zuungunsten von Norddeutschland 
zu verschieben. Dies soll nun aber, und zwar in der emp 
findlichsten Weise, der Fall werden durch die neue Brausteuer 
vorlage. 
Das Interesse an der Höhe dieser Übergangsabgabe ist nicht 
das gleiche für ganz Norddeutschland. Hier an der Grenze 
wird sie jedoch zur Lebensfrage. Je weiter nach Norden, 
desto mehr steigern sich natürlich die sehr erheblichen Versand 
spesen; letztere nehmen bald eine solche Höhe an, daß die 
bayerischen Biere nur noch als Luxusbiere auftreten und 
außer Konkurrenz stehen mit den norddeutschen Lagerbieren. 
Ganz anders an der Grenze. Dort wird das Bier mit deut 
eigenen Wagen oder unter geringfügigen Versandspesen an 
gefahren; hier sind diese Spesen normal, ganz dieselben, 
welche auch die hiesigen norddeutschen Brauereien haben, hier 
versagt daher der Schutz durch Frachtspesen. Somit ver 
ursachen die bayerischen Brauereien hier eine ganz andere 
Konkurrenz als weiter im Norden; oft unterbieten sie schon 
jetzt die hiesigen Brauereien um 1 Mk. fürs Hektoliter. Wo 
durch dies möglich ist, soll später erklärt werden. 
Die sehr umsichtige bayerische Regierung, welche stets 
ein ganz besonderes Interesse und auch ein ganz besonderes 
Verständnis für alle Fragen zeigte, welche die Brauindustrie 
betreffen, erstrebt es also, daß auf Kosten namentlich der 
Grenzländer den bayerischen Brauereien ein weiterer großer 
Borteil zugewiesen werden soll. Wie es gekommen ist, daß 
die norddeutschen Regierungen dies zuließen, kann natürlich 
hier nicht erörtert werden: Hat man sich in ungenügender 
Weise Rechenschaft abgelegt von den betreffenden Verhält 
nissen, hat man es nicht für nötig gehalten, die eigene Industrie 
und damit das eigene Interesse zu schützen, brachte die Aus 
legung des Zollvereinsvertrags die Entscheidung, sei ihm wie 
ihm wolle, hier sind nur die Tatsachen festzustellen. 
In dem ersten Abschnitt bemerkten wir, daß die Mehr 
belastung durch die neue Steuer 1,75 Mk. fürs Hektoliter 
betragen werde. Weitere Feststellungen, wie sie auch in der 
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