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Weg führen, und deshalb mußte diese Auseinandersetzung er
folgen. Bei den Kleinbetrieben gibt es ja auch noch tausend
Unterschiede, bedingt durch die verschiedenartigen Anlagen,
durch die örtlichen Verhältnisse usw. usw. Es muß deshalb
besonders festgestellt werden, daß auch eine große Anzahl von
Kleinbetrieben ihre volle Berechtigung hat. Sie soll und wird
sie auch behalten, wenn sie fortlaufend bemüht ist, ihre Ein
richtungen entsprechend zu vervollkommnen. Wir finden
hier bei uns im Werratal noch vielfach Brauerei und
Gastwirtschaftsbetrieb vereint. Dem Besitzer fällt der Ge
winn des Brauers und des Gastwirts zu. Hierdurch läßt
sich vieles erreichen. Andererseits hat das Bier nicht den
Versand zu überstehen, es wird im Haus verbraucht, das
ändert die Dinge ganz wesentlich. Alle solchen Betriebe wollen
und können wir erhalten. Der zu gebende Schutz liegt nur
aber nicht in der vorgeschlagenen Staffelung, ganz im Gegen
teil, diese Staffelung bringt nur rascheren Niedergang: die Klein
brauerei kann die höheren Sätze nicht tragen, der Großbetrieb
— haben wir ihn nicht im Herzogtum, so liegt er doch hart an
der Grenze — wird die Staffelung durch erhöhten Umsatz aus
zugleichen suchen und bald in tödlicher Konkurrenz mit der
Kleinbrauerei stehen. Dann werden die Süddeutschen sagen
können: laut comme cliez nous.
Wirklicher Schutz des Staates kann nur darin bestehen,
daß er von weiterer Belastung der Kleinbrauerei absteht.
Und der Schutz des Brauers muß darin bestehen, daß ein
jeder sich ernstlich bemüht, mit der Zeit und ihren Ver
besserungen möglichst gleichen Schritt zu halten. Hieraus
folgt nun aber auch für den Staat, eine entsprechende
Schonung für den Großbetrieb eintreten zu lassen. Eine
größere Spannung der Staffelsteuer wird eine Prämie für
den unvollkommenen Betrieb, sie vernichtet Lebensfähiges,
uin Unvollkommenes an die Stelle zu setzen, sie vermindert
die Güte des Bieres, und fördert den Alkoholverbrauch durch
minderwertige, alkoholreichere Biere. Es ist somit festzustellen:
1. Wird die Kleinbrauerei mehr belastet, so ist sie dem
Untergang zugeführt.
2. Wird die Großbrauerei allein belastet, so wird ihr die
Rente genommen und wird die Qualität des Bieres durch
ungerechtfertigtes Vorschieben der Kleinbrauereien in noch gar
nicht übersehbarer Weise herabgedrückt.
Fragen wir endlich:
Ist jede Staffelung zu vermeiden? Das ist nicht
nötig. Die Großbrauerei hat sich für eine Spannung
von 1 Mk. ausgesprochen. Darüber läßt sich reden. Wer ist
dabei zu schonen? Offenbar nur der kleinere und mittlere
Betrieb. Wie soll sich die Staffelung gliedern? Das könnte
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