Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

— 33 — 
Weg führen, und deshalb mußte diese Auseinandersetzung er 
folgen. Bei den Kleinbetrieben gibt es ja auch noch tausend 
Unterschiede, bedingt durch die verschiedenartigen Anlagen, 
durch die örtlichen Verhältnisse usw. usw. Es muß deshalb 
besonders festgestellt werden, daß auch eine große Anzahl von 
Kleinbetrieben ihre volle Berechtigung hat. Sie soll und wird 
sie auch behalten, wenn sie fortlaufend bemüht ist, ihre Ein 
richtungen entsprechend zu vervollkommnen. Wir finden 
hier bei uns im Werratal noch vielfach Brauerei und 
Gastwirtschaftsbetrieb vereint. Dem Besitzer fällt der Ge 
winn des Brauers und des Gastwirts zu. Hierdurch läßt 
sich vieles erreichen. Andererseits hat das Bier nicht den 
Versand zu überstehen, es wird im Haus verbraucht, das 
ändert die Dinge ganz wesentlich. Alle solchen Betriebe wollen 
und können wir erhalten. Der zu gebende Schutz liegt nur 
aber nicht in der vorgeschlagenen Staffelung, ganz im Gegen 
teil, diese Staffelung bringt nur rascheren Niedergang: die Klein 
brauerei kann die höheren Sätze nicht tragen, der Großbetrieb 
— haben wir ihn nicht im Herzogtum, so liegt er doch hart an 
der Grenze — wird die Staffelung durch erhöhten Umsatz aus 
zugleichen suchen und bald in tödlicher Konkurrenz mit der 
Kleinbrauerei stehen. Dann werden die Süddeutschen sagen 
können: laut comme cliez nous. 
Wirklicher Schutz des Staates kann nur darin bestehen, 
daß er von weiterer Belastung der Kleinbrauerei absteht. 
Und der Schutz des Brauers muß darin bestehen, daß ein 
jeder sich ernstlich bemüht, mit der Zeit und ihren Ver 
besserungen möglichst gleichen Schritt zu halten. Hieraus 
folgt nun aber auch für den Staat, eine entsprechende 
Schonung für den Großbetrieb eintreten zu lassen. Eine 
größere Spannung der Staffelsteuer wird eine Prämie für 
den unvollkommenen Betrieb, sie vernichtet Lebensfähiges, 
uin Unvollkommenes an die Stelle zu setzen, sie vermindert 
die Güte des Bieres, und fördert den Alkoholverbrauch durch 
minderwertige, alkoholreichere Biere. Es ist somit festzustellen: 
1. Wird die Kleinbrauerei mehr belastet, so ist sie dem 
Untergang zugeführt. 
2. Wird die Großbrauerei allein belastet, so wird ihr die 
Rente genommen und wird die Qualität des Bieres durch 
ungerechtfertigtes Vorschieben der Kleinbrauereien in noch gar 
nicht übersehbarer Weise herabgedrückt. 
Fragen wir endlich: 
Ist jede Staffelung zu vermeiden? Das ist nicht 
nötig. Die Großbrauerei hat sich für eine Spannung 
von 1 Mk. ausgesprochen. Darüber läßt sich reden. Wer ist 
dabei zu schonen? Offenbar nur der kleinere und mittlere 
Betrieb. Wie soll sich die Staffelung gliedern? Das könnte 
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.