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Seit 13 Jahren sind Deutschlands Kleinbrauer bemüht,
eine Staffelung des Brausteuertarifes herbeizuführen, derart,
daß sie dem an Betriebskapital und infolge der ganzen Eigen
art des Braugewerbes ihm weit überlegenen Großbrauer
gegenüber wenigstens einigermaßen gerecht behandelt würden.
Bisher werden von allen Brauereien pro Doppelzentner
Malz 4 Mk. erhoben; die neue Brausteuervorlage verlangt
von den kleinsten Betrieben 7 Mk., von den größeren 8 bis
12 Mk. und von den größten J 2,50 Mk. Der Kleinbrauer
bezahlt jetzt 4 Mk. Pro 100 kg-; geplant (von der Regierung
„erwogen") werden 3,25 Mk. pro 100 kg für kleinste Betriebe;
in der neuen Vorlage projektiert: 7 Mk. pro 100 kg. Um
dem Leser ein Beispiel zu geben: Eine kleine Stadtbrauerei,
die 400 Zentner Malz verbraut und davon 2000 lll einfaches
Bier erzeugt, wird dabei noch vorausgesetzt, daß sie keine
Einbuße erleidet - etwa 12 000 Mk. rohen Ertrag haben.
Sie bezahlt zurzeit 800 Mk. Brausteuer, sie hoffte, nach der
Staffelung nur noch 650 Mk. zu entrichten, und nunmehr
würde sie — 1400 Mk., also noch 600 Mk. mehr als jetzt,
zahlen müssen. An kommunaler Biersteuer hat dieselbe
Brauerei aüßerdem etwa 450 bis 500 Mk. zu entrichten!
Wie gerechtfertigt eine Staffelung wäre, ist daraus ersichtlich,
daß eine Lagerbierbrauerei wohl genau dieselbe Steuer be
zahlen muß, aber einen Ertrag — Verhältnis Lagerbier zu
Einfachbier —, dasselbe Quantum Malz angenommen, von
etwa 15 000 Mk. haben würde. Diese Zahlen sprechen eine
sehr ernste Sprache! Ich bin jedoch auch gerecht genug, an
zuerkennen, daß uns Kleinbrauern den Großbetrieben gegen
über auch manche Vorteile erwachsen, die diese nicht haben,
und daß andererseits manche nachteiligen Erscheinungen
unseres Gewerbes dort viel stärker hervortreten, als bei uns.
Zum Beispiel betreiben viele Kleinbrauer Nebengewerbe: Land
wirtschaft, Gastwirtschaft, Handel usw.; unsere Kundschaft, unser
Risiko ist übersichtlicher, die Löhne sind niedriger und der Ver
waltungsaufwand ist viel geringer. Auch die Wahrheit der
Redensart, der Kleinbrauer könne heute nicht mehr bestehen,
kann ich nur beschränkt anerkennen, sie ist zum großen Teil
nicht zutreffend, weil die wissenschaftliche Ausbildung uns
Kleinbrauer befähigt, ein ebenso gutes Bier herzustellen und
eine fast ebenso rationelle Wirtschaft wie im Großbetriebe zu
führen. Bei geschickter Leitung und im Hinblick aus die
Nebengewerbe — gute Fundierung und Absatzgebiet voraus
gesetzt — sind Kleinbrauer sehr wohl in der Lage, gleich
gute wirtschaftliche Ergebnisse und technische Ausbeute zu er
zielen wie Großbrauer. Die Resignation vieler Kleinbrauer
und der unausgesprochene Gedankengang der Steuervorlage,
„der Kleinbrauer gehe doch seinem Schicksal entgegen", sind
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