Object: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Genuß, sondern in hiesiger Jndustriegegend ein sehr not 
wendiges Bedürfnis ist. 
Bei den hier bestehenden Verhältnissen kann weder die 
Brauerei noch der Wirt auch nur die geringste Mehrsteuer 
tragen. Bei der Brauerei sprechen außerdem neben hohen 
Arbeitslöhnen und sonstigen Vergünstigungen ihrem Personal 
gegenüber noch die stetig wachsenden Kohlenpreise und be 
deutenden Zollerhöhungen auf alle Bedarfsartikel der Brauerei, 
wie sie im Zolltarif bestehen, mit, während eine Erhöhung 
der Verkaufspreise in Ansehung der Konkurrenzverhältnisse 
und der Arbeitslöhne undurchführbar ist. 
Es ist deshalb geboteu, alle und jede Steuererhöhung 
abzulehnen. 
Brauerei z. Pappenheimer, 
Tobias Glaeser in Graefenthal. 
III. 
Bransteuer und Reservatrecht. 
(Aus der Hildburghauser Dorfzeitung.) 
Zufolge der Reservatrcchte sind die süddeutschen Staaten 
befugt, ihre Brausteuer im Wege der Landesgesetzgebung zu 
ordnen. Der Reichsgesetzgebung unterliegt nur die Brau 
steuer, welche in den zur Norddeutschen Brausteuergemeinschaft 
gehörigen Staaten erhoben wird. Die Brausteuer dieser 
Staaten fließt der Reichskasse zu, während die Brausteuer der 
süddeutschen Staaten deren Landeskassen zugeht. Zum Aus 
gleich haben die süddeutschen Staaten entsprechende Jahres 
zahlungen an die Neichskasse zu leisten. Die Brausteuer 
stellt sich gegenwärtig in den süddeutschen Staaten erheblich 
höher als in der Brausteuergemeinschaft, nämlich hier 
auf 4 Mk., in Bayern auf 5 bis 6,50 Mk. für eineu 
Doppelzentner Malz. Die dem Reichstag zugegangenen 
Finanzreformvorschläge bezwecken nun unter anderm, die 
Brausteuer der Brausteuergemeinschaft im wesentlichen auf 
die Höhe der süddeutschen Brausteuer zu bringen. Nach der 
seitherigen Beschlußfassung der Steuerkommission des Reichs 
tages ist die Erreichung dieses Zieles als ausgeschlossen an 
zusehen, und zwar kämpfen gegen dasselbe auch süddeutsche 
Reichstagsabgeordnete an, diese aber nicht geleitet von der 
llberzeugung, daß die süddeutsche Brausteuer zu hoch sei, und 
daß sie die norddeutschen Brauer, Wirte und Biertrinker vor
	        
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