III. Teil. I. Abschnitt. Allgemeines und Historisches. 185
Staates tritt die gemeinnützliche Rolle der Regalien stärker in den
Vordergrund, die Regalien verlieren immer mehr den finanziellen
Charakter. Sie gewinnen allgemein den Charakter von namentlich
im Interesse der Volkswirtschaft wichtigen Verwaltungszweigen.
Es ist eine lehrreiche Erscheinung, daß manche staatliche
Institute, insolange dieselben als Einnahmsquellen behandelt wur-
den, anstatt Einkommen Defizit ergaben, dagegen dort, wo das
Kinnahmeprinzip aufgegeben wurde und die betreffenden Institute
rein als wichtige Institute des öffentlichen Lebens behandelt wer-
den, bedeutende Einnahmen liefern.
Einen Schritt weiter geht Sonnenfels, der die Regalien
überhaupt nicht als wirtschaftliche Einnahmsquellen betrachtet, mit
Ausnahme jener, welche eigentlich Steuern sind (Salz, Tabak); die
übrigen kommen in der Finanzwissenschaft überhaupt nicht in Be-
tracht. Mit dem Aufgeben des finanziellen Zweckes haben die
Regalien überhaupt aus der Finanzwissenschaft zu verschwinden,
wenigstens als selbständige Einnahmsquellen; sie werden zu wich-
tigen Instituten der volkswirtschaftlichen Verwaltung. Die für die
Benutzung dieser Verwaltungszweige entrichete Geldleistung hat
den Charakter der Gebühr. Das ist auch die einzig richtige Auf-
fassung der einstigen Regalien, die ganz zerfließen und sich nur
als Gebühren erhalten können.
Wenn die auf solche Weise umgestalteten Staatsinstitute trotz-
dem nicht das Gebührenprinzip anwenden, sondern die Gegenleistung
nach der Natur des Preises festsetzen und auf diese Weise großes
Einkommen liefern, so halten wir es doch nicht für gerechtfertigt,
diese Einkommen Steuereinkommen zu nennen, wie dies Cohn
tut. Diese Einnahmen (Post, Telegraph, Eisenbahn) bilden Unter-
nehmergewinn, wie ja diese Unternehmungen mehr in den Kreis
der wirtschaftlichen Einnahmsquellen des Staates gehören. Denn
auch dann, wenn diese Unternehmungen monopolistisch organisiert
sind, und der Staat nicht das Steuerprinzip, sondern das Preis-
bildungsprinzip anwendet, besitzt das Einkommen Betriebscharakter.
Die monopolistische Organisation verursacht hier keine wesentliche
Veränderung, da wir ja wissen, daß in der Gegenwart auch auf
dem Gebiete des Wirtschaftlebens sich monopolistische Strömungen
stark geltend machen; trotzdem sagen wir nicht, daß die dort kon-
stituierten Preise den Preischarakter verlieren und zu steuerartigen
Leistungen werden.
Wenn die Regalien im allgemeinen aus der Finanzwissenschaft
auch verschwinden, so verbleibt doch ihre historische Bedeutung,
die vor allem darin besteht, daß eigentlich die Regalien das erste