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Nach ihrem Statut ist die Gesellschaft berechtigt, Obligationen
bis zur doppelten Höhe des jeweils eingezahlten
Aktienkapitals auszugeben. Wenn von dieser Berechtigung
bis jetzt weniger Gebrauch gemacht und mehr
die Erhöhung des Aktienkapitals ins Auge gefasst wurde,
so geschah dies vornehmlich in dem Bestreben des
Verwaltungsrats, der Gesellschaft eine ihrer Bedeutung
entsprechende breite, finanzielle Basis zu geben, sowie
in der Erkenntnis, dass durch diese Art der Geldbeschaffung
das Institut unabhängiger von Konjunkturen
des Geldmarktes bleibt.
Einen Ueberblick über die Vermögenslage der
„Motor“ A.-G. und ihrer Veränderungen in der 10jährigen
Periode 1896—1905 gibt nachstehende Tabelle.
An Dividenden wurden ausgeschüttet:
1896.5%, 1897 5%, 1898 6 %, 1899 7%, 1900 6%,
19010%, 1902 0%, 1903 4%, 1904 5%, 1905 6%.
Wenn die Betriebsresultate, die in der Bilanz ihren
Ausdruck finden, nicht so glänzend erscheinen wie bei
anderen Elektrizitätsgesellschaften, die in erster Linie nur
Lieferungsgesellschaften sind, so hat dies seinen Grund
darin, dass, wie die Gesellschaft in ihrem Berichte für
1901, S. 4, zum Ausdruck bringt, für die Nutzbarmachung
der Wasserkräfte in der Regel schon bei der ersten Anlage
nahezu der ganze, für den vollen Ausbau notwendige
Kapitalbetrag aulgewendet werden muss, während
sich der Absatz der Kraft naturgemäss erst allmählich
entwickeln kann. Die Wasserbauten haben den Dampfzentralen
gegenüber den Nachteil, dass sie ihre Erstellungskosten
nicht in höherem Masse, namentlich in
den ersten Betriebsjahren, dem vorhandenen Konsum
anpassen können. Die Ueberlegenheit der Wasserwerke