fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

welche Zusammenstöße mit den Beamten hatten. Selbst regelrecht 
kündigende Arbeiter sperrt man aus und gibt sie während des 
schrecklichen Krieges dem Hunger Preis. 
In dem Erlaß des Herrn Reichskanzlers (Reichsamt des 
Innern) an das Königlich Preußische Kriegsministerium bom 
8. Dezember 1914 (I. R. Arb. 5a) — die Abschrift dieses Er 
lasses ist dem ergebenst Unterzeichneten als Mitglied der General- 
kommission der Gewerkschaften Deutschlands bekannt geworden — 
ist der ganz richtige Grundsatz ausgesprochen, daß Kriegs 
gefangene den deutschen Arbeitern nicht vorzuziehen seien und 
die Arbeitslosigkeit nicht vermehrt werden dürfe. Aber gerade 
in der Braunkohlenindustrie und in den Lausitzer Erzgruben, wo 
seit einigen Wochen hunderte gefangen gehaltene russische Ar 
beiter beschäftigt werden, gibt es noch eine Anzahl ausgesperrte 
und gemaßregelte deutsche Bergarbeiter. Auch in Steinkohlen 
revieren werden noch verschiedene Schwarze Listen- und Sperr 
systeme aufrecht erhalten. Wir wenden uns vertrauensvoll an 
diese hohe Reichsbehörde mit der Bitte, möglichst bald Abhilfe 
zu schaffen und mittels der Reichszentrale der Arbeitsnachweise 
die Aussperrung von Arbeitern zur Zeit des Krieges zu be 
seitigen. 
Es kommen im deutschen Bergbau noch folgende Aus 
gesperrte und Sperrsysteme in Frage: 
1. Im Bezirk O b e r hausen (Rheinl.) hatte der Knapp 
schaftsälteste Straube Ende August auf Zeche Con.kordia in 
Lberhausen, auf welcher er früher in Arbeit gewesen war, vom 
Betriebsführer wieder Arbeit zugesagt erhalten. Straube mußte 
bisher wegen seiner früheren Maßregelung einen weiten Weg 
zur Zeche machen und hätte deshalb gern wieder auf Conkordia 
angefangen. Bevor Straube aber am lö.September sein jetziges 
Arbeitsverhältnis kündigte, bekam er von dem Betriebsführer 
der Zeche Conkordia Nachricht, daß er seine Arbeit nicht kündigen 
solle, denn er, der Betriebsführer, könne ihn trotz des Ver 
sprechens nicht in Arbeit nehmen. Wenn Straube trotzdem die 
Arbeit auf Conkordia aufnehme, so müsse ihm am nächsten 15. 
wieder gekündigt werden. Jedenfalls ist der Betriebsführer zur 
Fortsetzung der Sperre veranlaßt worden. 
2. Der Berghauer Jakob Kunz in Oberhausen, Dickerstr.133, 
arbeitete bis 24. August 1913 auf Zeche Oberhausen und wurde 
an diesem Tage Plötzlich entlassen, weil er mit seinem Steiger 
Differenzen bekam. Am 15. September wurde ihm dann auf 
Conkordia. Schacht IV und V, beim Unternehmer Meier Arbeit 
als Schießmeister zugesagt. Später, als er die geforderten Pa 
piere brachte, wurde ihm gesagt, man habe leider übersehen, daß 
er von Zeche Oberhausen komme. Sie dürften ihn nicht an
	        
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