welche Zusammenstöße mit den Beamten hatten. Selbst regelrecht
kündigende Arbeiter sperrt man aus und gibt sie während des
schrecklichen Krieges dem Hunger Preis.
In dem Erlaß des Herrn Reichskanzlers (Reichsamt des
Innern) an das Königlich Preußische Kriegsministerium bom
8. Dezember 1914 (I. R. Arb. 5a) — die Abschrift dieses Er
lasses ist dem ergebenst Unterzeichneten als Mitglied der General-
kommission der Gewerkschaften Deutschlands bekannt geworden —
ist der ganz richtige Grundsatz ausgesprochen, daß Kriegs
gefangene den deutschen Arbeitern nicht vorzuziehen seien und
die Arbeitslosigkeit nicht vermehrt werden dürfe. Aber gerade
in der Braunkohlenindustrie und in den Lausitzer Erzgruben, wo
seit einigen Wochen hunderte gefangen gehaltene russische Ar
beiter beschäftigt werden, gibt es noch eine Anzahl ausgesperrte
und gemaßregelte deutsche Bergarbeiter. Auch in Steinkohlen
revieren werden noch verschiedene Schwarze Listen- und Sperr
systeme aufrecht erhalten. Wir wenden uns vertrauensvoll an
diese hohe Reichsbehörde mit der Bitte, möglichst bald Abhilfe
zu schaffen und mittels der Reichszentrale der Arbeitsnachweise
die Aussperrung von Arbeitern zur Zeit des Krieges zu be
seitigen.
Es kommen im deutschen Bergbau noch folgende Aus
gesperrte und Sperrsysteme in Frage:
1. Im Bezirk O b e r hausen (Rheinl.) hatte der Knapp
schaftsälteste Straube Ende August auf Zeche Con.kordia in
Lberhausen, auf welcher er früher in Arbeit gewesen war, vom
Betriebsführer wieder Arbeit zugesagt erhalten. Straube mußte
bisher wegen seiner früheren Maßregelung einen weiten Weg
zur Zeche machen und hätte deshalb gern wieder auf Conkordia
angefangen. Bevor Straube aber am lö.September sein jetziges
Arbeitsverhältnis kündigte, bekam er von dem Betriebsführer
der Zeche Conkordia Nachricht, daß er seine Arbeit nicht kündigen
solle, denn er, der Betriebsführer, könne ihn trotz des Ver
sprechens nicht in Arbeit nehmen. Wenn Straube trotzdem die
Arbeit auf Conkordia aufnehme, so müsse ihm am nächsten 15.
wieder gekündigt werden. Jedenfalls ist der Betriebsführer zur
Fortsetzung der Sperre veranlaßt worden.
2. Der Berghauer Jakob Kunz in Oberhausen, Dickerstr.133,
arbeitete bis 24. August 1913 auf Zeche Oberhausen und wurde
an diesem Tage Plötzlich entlassen, weil er mit seinem Steiger
Differenzen bekam. Am 15. September wurde ihm dann auf
Conkordia. Schacht IV und V, beim Unternehmer Meier Arbeit
als Schießmeister zugesagt. Später, als er die geforderten Pa
piere brachte, wurde ihm gesagt, man habe leider übersehen, daß
er von Zeche Oberhausen komme. Sie dürften ihn nicht an