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wünschen, dass sie in nicht allzu ferner Zeit zu einer
praktisch brauchbaren Vereinigung führen. Wichtige
Fragen über Erwerbsverhältnisse, Mindestpreise usw.
würden in einer solchen „Interessenvertretung einer
gemeinsamen Besprechung unterzogen werden können.
Die Verhältnisse der Arbeiter in der Installations
branche wird im nachfolgenden Abschnitt 7 Erörterung
finden. — Allgemein sei hier nur gesagt, dass ein steter
Mangel an Arbeitern, namentlich zurzeit des ersten Aui-
blühens der Elektrotechnik, auch im Installationswesen
sich geltend machte, insbesondere deshalb, weil junge
Arbeiter — Lehrlinge — wegen der schwer durchzu
führenden Kontrolle nicht selbständig auf Montage ge
sandt werden können.
Ein besonderer Zweig des Installationswesens, der
sich eigens in der Schweiz herausgebildet hat, ist die,
meistens von kleineren Bauunternehmern in Akkord
übernommene Legung von Freileitungen (Überland
zentralen). Die Legung der Leitungen durch diese Bau
unternehmer erfolgt meistens zur Zufriedenheit der Auf-
Vaggeber. Die durch erstere mit der Zeit erlangte Fertig-
keit lässt eine Konkurrenz von anderer Seite auf dem
erwähnten Gebiete nicht aufkommen.
In technischer Hinsicht ist noch zu erwähnen, dass
man in den letzten Jahren von der „geschlossenen“ wieder
mehr auf die „offene“ Anlage zurückgekommen ist, d. h.
dass man die Leitungen wieder offen zutage treten lässt,
statt sie in das Mauerwerk zu versenken.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für das
Installationswesen ist die Vorsorge zur Vermeidung von
Unfällen und Störungen. Schon bald nach seiner
Gründung (1888) begann der „Schweizerische Elektro