Full text : Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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technische  Verein“  sich  mit  dieser  Frage  zu  beschäftigen.
Im  Jahre  1895  waren  die  Vorarbeiten  soweit  gediehen,
dass  man  an  die  Aufstellung  von  Sicherheitsvorschriften
über  Bau  und  Betrieb  elektrischer  Starkstromanlagen
gehen  konnte.  In  51  Artikeln  beschäftigt  sich  das  Reglement ­
  vom  Jahre  1896  mit  der  Anlage  von  Leitungen,
insbesondere  mit  elektrischen  Beleuchtungsanlagen  in
Wohnhäusern.  Der  Bundesrat  erliess  alsdann  im  Jahre
1899  „Allgemeine  Vorschriften  über  elektrische  Anlagen
und  die  Herstellung  von  Stromführungen  der  elektrischen
Bahnen“.  Durch  Bundesgesetz  vom  24.  Juni  1902  wurde
eine  eidgenössische  Kontrolle  der  Stark-  und  Schwachstromanlagen ­
  eingeführt,  mit  deren  Ausübung  man  nach
längeren  Verhandlungen  das  Starkstrominspektorat  des
schweizer,  elektrotechnischen  Vereins  betraute.  Am
1.  Februar  1903  begann  die  Tätigkeit  dieses  Instituts,
dessen  Geschäfte  für  die  Westschweiz  und  den  Kanton
Waadt  durch  ein  Filialbureau  in  Lausanne  versehen
werden.  Das  Inspektorat  inspiziert  regelmässig  und
periodisch  Einzel-Anlagen,  Elektrizitätswerke  und  Hausinstallationen, ­
  erstattet  über  deren  Befund  Berichte  und
gibt  auf  besonderen  Wunsch  ausführliche  Mitteilungen
darüber,  wie  Um-  und  Neubauten  zu  bewerkstelligen
sind;  es  prüft  ferner  die  ihm  zuzustellenden  Planvorlagen, ­
  nimmt  die  „nötigen  Besichtigungen  an'AOrt  und
Stelle,  vor  der  Genehmigung  der  Vorlagen  undnach  der
Ausführung  der  Anlagen  vor,  und  führt  auch,  wo  es  angezeigt ­
  erscheint,  Inspektionen  von  bestehenden  Anlagen
aus.“  —  Ferner  fällt  die  „Begutachtung  von  Expropriationsbegehren“ ­
  in  seinen  Aufgabenkreis.*)

)  Nach  Jahresberichten  der  Technischen  Prüfanstalten  1900/4  ff.
            
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