fullscreen : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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die  Verminderung  unabhängig  von  dem  Vertragsverhältnisse  mit  Deutschland.
Der  deutsche  Exporteur  ist  deohalb  immer  der  Gefahr  ausgesetzt,  die  Zölle  wieder
erhöht  flu  sehen.  Ebenso  ist  derselbe  beständig  dem  Risico  ausgesetzt,  in  dem
dritten  Lande  einem  neuen  Concurrente»  gegenüberzustehen.  So  war  eo  z.  B.  für
die  Zwirnerei  unseres  Kammerbezirkes  ein  unangenehmes  Vorkommnis,  das;  Spanien
im  August  188(1  den  Engländern  das  Recht  der  Meistbegünstigung  einräumte.
Immerhin  bleibt  anzuerkennen,  daß  die  Gefahr  solcher  Vorkommnisse  durch  die
neuen  Verträge  verringert  wurde,  und  selbstverständlich  wollen  wir  nicht  bestreiten,
daß  durch  dieselben  im  Kreise  der  Vertragsstaaten  eine  größere  Stabilität  nach
Außen  eingetreten  ist.  Noch  weit  wichtiger  als  diese  erscheint  uns  aber  die  endliche ­
  Sicherung  der  Stabilität  nach  Innen.  Wenige  Tage  nach  dem  Bekanntwerden
der  neuen  Verträge  lief  durch  die  Zeitungen  die  Nachricht,  daß  einzelne  Handelskammern
  regierungsseitig  zu  einem  Gutachten  darüber  aufgefordert  seien,  ob  eine
Verminderung  der  deutschen  Garnzölle  angezeigt  erscheine.  Eine  Bestätigung  dieser
Nachricht  ist  nicht  erfolgt.  Solange  aber  derartige  Bestrebungen  in  das  Bereich
der  Möglichkeit  gehören,  kann  von  einer  Beruhigung  der  Geschäftswelt  trotz  der
Stabilität  nach  Außen  nicht  die  Rede  sein.
.Conform  mit  vorstehenden  Darlegungen  gab  in  unserer  Plenarsitzung  vom
18.  December  1891  der  Referent  dem  dringenden  Wunsche  Ausdruck,  daß  der  gepriesenen ­
  Stabilität  der  Zölle  nach  oben  nun  auch  eine  dauernde  Rübe  nach  unten
folgen  möge.  Die  Kammer  trat  diesem  Wunsche  einstimmig  bei."*)
Handels-  und  Gewerbekammer  für  Lberfrauken  (Bayreuth».
„Die  im  vorjährigen  Berichte  zum  Ausdruck  gebrachten  Hoffnungen  aus  den
Abschluß  neuer  Handelsverträge  aus  etwas  freierer  Basis  sind  theilweise  erfüllt
worden  durch  die  Handelsverträge  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn,
Italien  und  der  Schweiz.  Wenn,  wie  vorauszusehen,  diese  Handelsverträge  nicht
nach  jeder  Richtung  befriedigen,  so  sind  sie  doch  insofern  als  ein  Gewinn  zu  betrachten, ­
  weil  den  bisher  herrschenden  unsicheren  Zollverhältnissen  auf  eine  Reihe
von  Jahren  ein  Ende  gemacht  ist."
Handels-  und  Gewerbekammer  für  Oberbayern  (München).
„In  der  Geschichte  der  europäischen  Handelspolitik  bildet  der  1.  Februar  1892,
an  welchem  Tage  die  meisten  älteren  zwischen  den  europäischen  Staaten  geschlossenen
Handelsverträge  abliefen,  an  dem  jedoch  auch  die  neuen,  zwischen  Deutschland  einerseits, ­
  Oesterreich-Ungarn,  Italien  und  Belgien  andererseits,  unterm  6.  December
1891  geschlossenen  Handelsverträge,  sowie  der  deutsch-schweizerische  Handelsvertrag
vom  10.  December  1801  in  Kraft  traten,  einen  Wendepunkt.  Wenn  auch  die
Wirkungen,  welche  die  an  diesem  Tage  eingetretenen  Aenderungen  unserer  Handelspolitischen
  Beziehungen  aus  das  wirthschastliche  Leben  äußerten,  erst  in  dem  Berichte
  für  das  Jahr  1892  werden  in  Betracht  gezogen  werden  können,  so  darf  doch
schon  heute  an  dieser  Stelle  der  Genugthuung  darüber  Ausdruck  verlieben  werden,
daß  die  Reichsregierung  mit  dem  System  der  autonomen  Zollpolitik  gebrochen  und,
wie  das  die  Handels-  und  Gewerbekammer  für  Oberbayern  von  jeher  gefordert,
*)  In  einer  ausführlichen  Anmerkung  werden  die  in  Betracht  kommenden
besonderen  Verhältnisse  der  Baumwollindustrie,  der  Kammgarnspinnerei,  der  Uhrfedern- ­
  und  Laubsägensabrikation,  der  Maschinenfabrikation,  der  Papierindustrie
u.  s.  w.  erörtert.  Anm.  t.  H.
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